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Bildungspaket - Leistungen der Bildung und Teilhabe
Kurzbeschreibung
Informationen zu Leistungen der Bildung und Teilhabe (BuT)
Onlinedienstleistung
Beschreibung
Das Bildungs- und Teilhabepaket können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen in Anspruch nehmen. Sie erhalten damit die Möglichkeit, beispielsweise am gemeinsamen Mittagessen in der Kindertagesstätte oder in der Schule oder an Angeboten für Sport, Kultur und Freizeit teilzunehmen.
Welche Leistungen können Sie beantragen?
- Kosten für Ausflüge der Kindertagesstätte oder Schule und für mehrtägige Klassenfahrten der Schule
- Pauschalen für Schulbeihilfe, beispielsweise für Schultasche, Sportzeug, Füller und Stifte
- Kosten für Schülerbeförderung (in Einzelfällen möglich, wird jedoch im Regelfall über das Deutschlandticket Schule abgedeckt sein)
- Kosten für Lernförderung, das heißt für Kosten bei Nachhilfe bei konkreter Versetzungsgefährdung
- Zuschüsse für das gemeinschaftliche Mittagessen an Kindertagesstätten oder Schulen
- Mitgliedsbeiträge für kulturelle und sportliche Aktivitäten, beispielsweise im Sportverein oder in der Musikschule: maximal monatlich gesamt bis zu 15 € (geht an die Eltern)
Die Antragstellung kann (vorzugsweise) online erfolgen. Die notwendigen Antragsformulare für die Beantragung von Leistungen wie z. B. Mittagessen, zur Vorlage in den Einrichtungen, finden Sie im Bereich Downloads.
Der Bearbeitungszeitraum beträgt nach Einreichung der kompletten Unterlagen zurzeit acht bis zehn Wochen.
Wer kann den Antrag hier bei der Stadt Velbert stellen?
- SGB XII – Berechtigte
- Wohngeldberechtigte
- Kinderzuschlagsempfänger nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
- Asylbewerberinnen und Asylbewerber (Empfängerinnen und Empfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)
Wohngeldberechtigte und Kinderzuschlagsempfänger können den Online-Antrag nutzen. SGB XII-Berechtigte und Asylbewerberinnen und Asylbewerber verwenden bitte die Antragsformulare im Bereich Downloads.
Wer muss den Antrag an anderer Stelle stellen?
- SGB II – Berechtigte / Empfänger Bürgergeld > Antragstellung bei der örtlichen Geschäftsstelle des Jobcenters
Es fallen keine Gebühren an.
Onlinedienstleistung
Downloads
- Anlage 1: Bescheinigung „Ausflüge/ Klassenfahrten"
- Anlage 2: Bescheinigung „Lernförderung“
- Anlage 3: Bescheinigung der Leistungsanbieter zur „Lernförderung“
- Anlage 4: Bescheinigung gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung
- Anlage 5: Bescheinigung der Leistungsanbieter „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben“
- Anlage 6: Zuschuss zum Deutschlandticket Schule
Zuständige Einrichtungen
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII
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- Thomasstr. 1
- 42551 Velbert
-
Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Celik
Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder von Wohngeld- oder Kinderzuschlag-Berechtigten; Buchstaben A - K- Telefon:
- 02051 26-2447
- E-Mail:
- a.celik@velbert.de
-
Herr Hettheyer
Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder von Wohngeld- oder Kinderzuschlag-Berechtigten; Buchstaben L - Z- Telefon:
- 02051 26-2446
- E-Mail:
- mike.hettheyer@velbert.de