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Dienstleistungsinformationen
Bildungspaket - Leistungen der Bildung und Teilhabe
Informationen zu Leistungen der Bildung und Teilhabe (BuT)
Das Bildungs- und Teilhabepaket können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen in Anspruch nehmen. Sie erhalten damit die Möglichkeit, beispielsweise am gemeinsamen Mittagessen in der Kindertagesstätte oder in der Schule oder an Angeboten für Sport, Kultur und Freizeit teilzunehmen.
Welche Leistungen können Sie beantragen?
- Kosten für Ausflüge der Kindertagesstätte oder Schule und für mehrtägige Klassenfahrten der Schule
- Pauschalen für Schulbeihilfe, beispielsweise für Schultasche, Sportzeug, Füller und Stifte
- Kosten für Schülerbeförderung (in Einzelfällen möglich, wird jedoch im Regelfall über das Schokoticket abgedeckt sein)
- Kosten für Lernförderung, das heißt für Kosten bei Nachhilfe bei konkreter Versetzungsgefährdung
- Zuschüsse für das gemeinschaftliche Mittagessen an Kindertagesstätten oder Schulen
- Mitgliedsbeiträge für kulturelle und sportliche Aktivitäten, beispielsweise im Sportverein oder in der Musikschule: maximal monatlich gesamt bis zu 15 € (geht an die Eltern)
Die Antragstellung kann (vorzugsweise) online oder postalisch erfolgen. Die notwendigen Antragsformulare finden Sie im Bereich Downloads.
Voraussetzungen
Wer hat Anspruch?
- SGB II – Berechtigte
- SGB XII – Berechtigte
- Wohngeldberechtigte sowie Kinderzuschlagsempfänger nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
- Asylbewerberinnen und Asylbewerber (Empfängerinnen und Empfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Bearbeitungsdauer
Der Bearbeitungszeitraum beträgt nach Einreichung der kompletten Unterlagen zurzeit vier bis sechs Wochen.
Onlinedienstleistungen
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
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Downloads
- Antrag auf Leistungen der Bildung und Teilhabe
- Anlage 1: Bescheinigung „Ausflüge/ Klassenfahrten"
- Anlage 2: Bescheinigung „Lernförderung“
- Anlage 3: Bescheinigung der Leistungsanbieter zur „Lernförderung“
- Anlage 4: Bescheinigung gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung
- Anlage 5: Bescheinigung der Leistungsanbieter „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben“
- Anlage 6: SchokoTicket
- Anlage 7: Einverständniserklärung
Zuständige Einrichtung
-
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII
- Thomasstr. 1
- 42551 Velbert
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Ahmeti
Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder von Wohngeld- oder Kinderzuschlag-Berechtigten; Buchstaben A - K- Telefon:
- 02051 26-2019
- E-Mail:
- a.ahmeti@velbert.de
-
Herr Hettheyer
Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder von Wohngeld- oder Kinderzuschlag-Berechtigten; Buchstaben L - Z- Telefon:
- 02051 26-2446
- E-Mail:
- mike.hettheyer@velbert.de