Bildungspaket - Leistungen der Bildung und Teilhabe

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Dienstleistungsinformationen

Bildungspaket - Leistungen der Bildung und Teilhabe

Informationen zu Leistungen der Bildung und Teilhabe (BuT)

Das Bildungs- und Teilhabepaket können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen in Anspruch nehmen. Sie erhalten damit die Möglichkeit, beispielsweise am gemeinsamen Mittagessen in der Kindertagesstätte oder in der Schule oder an Angeboten für Sport, Kultur und Freizeit teilzunehmen.

Welche Leistungen können Sie beantragen?

  • Kosten für Ausflüge der Kindertagesstätte oder Schule und für mehrtägige Klassenfahrten der Schule
  • Pauschalen für Schulbeihilfe, beispielsweise für Schultasche, Sportzeug, Füller und Stifte
  • Kosten für Schülerbeförderung (in Einzelfällen möglich, wird jedoch im Regelfall über das Schokoticket abgedeckt sein)
  • Kosten für Lernförderung, das heißt für Kosten bei Nachhilfe bei konkreter Versetzungsgefährdung
  • Zuschüsse für das gemeinschaftliche Mittagessen an Kindertagesstätten oder Schulen
  • Mitgliedsbeiträge für kulturelle und sportliche Aktivitäten, beispielsweise im Sportverein oder in der Musikschule: maximal monatlich gesamt bis zu 15 € (geht an die Eltern)

Die Antragstellung kann (vorzugsweise) online oder postalisch erfolgen. Die notwendigen Antragsformulare finden Sie im Bereich Downloads.  


Voraussetzungen

Wer hat Anspruch?

  • SGB II – Berechtigte
  • SGB XII – Berechtigte
  • Wohngeldberechtigte sowie Kinderzuschlagsempfänger nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
  • Asylbewerberinnen und Asylbewerber (Empfängerinnen und Empfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.


Bearbeitungsdauer

Der Bearbeitungszeitraum beträgt nach Einreichung der kompletten Unterlagen zurzeit vier bis sechs Wochen. 

 

Onlinedienstleistungen

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  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

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Bildungspaket - Leistungen der Bildung und Teilhabe

Das Bildungs- und Teilhabepaket können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen in Anspruch nehmen. Sie erhalten damit die Möglichkeit, beispielsweise am gemeinsamen Mittagessen in der Kindertagesstätte oder in der Schule oder an Angeboten für Sport, Kultur und Freizeit teilzunehmen.

Welche Leistungen können Sie beantragen?

  • Kosten für Ausflüge der Kindertagesstätte oder Schule und für mehrtägige Klassenfahrten der Schule
  • Pauschalen für Schulbeihilfe, beispielsweise für Schultasche, Sportzeug, Füller und Stifte
  • Kosten für Schülerbeförderung (in Einzelfällen möglich, wird jedoch im Regelfall über das Schokoticket abgedeckt sein)
  • Kosten für Lernförderung, das heißt für Kosten bei Nachhilfe bei konkreter Versetzungsgefährdung
  • Zuschüsse für das gemeinschaftliche Mittagessen an Kindertagesstätten oder Schulen
  • Mitgliedsbeiträge für kulturelle und sportliche Aktivitäten, beispielsweise im Sportverein oder in der Musikschule: maximal monatlich gesamt bis zu 15 € (geht an die Eltern)

Die Antragstellung kann (vorzugsweise) online oder postalisch erfolgen. Die notwendigen Antragsformulare finden Sie im Bereich Downloads.  

Es fallen keine Gebühren an.

Bildungs- und Teilhabepaket, BuT, Schulbeihilfe, Zuschüsse https://serviceportal.velbert.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/74743/show
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII
Thomasstr. 1 42551 Velbert

Frau

Ahmeti

Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder von Wohngeld- oder Kinderzuschlag-Berechtigten; Buchstaben A - K

040

02051 26-2019
a.ahmeti@velbert.de

Herr

Hettheyer

Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder von Wohngeld- oder Kinderzuschlag-Berechtigten; Buchstaben L - Z

040

02051 26-2446
mike.hettheyer@velbert.de