Wohngeld
Kurzbeschreibung
Antragsannahme Wohngeld
Raum 031
Kontakt: wohngeld@velbert.de
Öffnungszeiten:
Montag: 08:30 - 11:30 Uhr
Dienstag: 08:30 - 11:30 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 16:30 Uhr
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Mietzuschuss / Lastenzuschuss
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss und wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für Wohnraum geleistet. Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte tragbar gestaltet werden. Wohngeld wird für Mieterinnen und Mieter als Mietzuschuss, für Inhaberinnen und Inhaber von Wohneigentum als Lastenzuschuss gewährt, soweit die Voraussetzungen vorliegen.
Anträge an die Stadt Velbert sind nur für Personen, die im Stadtgebiet Velbert wohnen, gültig.
Erklär-Video und weiterführende Informationen (auf der Seite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung)
Antragstellung und eigene Prüfung vorab
Die Anleitung "Mit dem Wohngeldrechner Schritt-für-Schritt zum Wohngeld" hilft bei der Antragstellung.
Über den Wohngeldrechner des Landes NRW kann online die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld unverbindlich berechnet werden.
Ihren Antrag auf Wohngeld können Sie (möglichst nach erster Information über einen möglichen Anspruch) über unsere Onlinedienstleistungen digital stellen. Dort können Sie zugleich die benötigten Nachweise hochladen.
Wenn Sie zur Miete wohnen,
- füllen Sie bitte den Antrag Mietzuschuss aus und fügen Sie die Angaben des Vermieters zum Wohnraum (durch die Vermieterin/den Vermieter ausfüllen lassen) bei.
Bei Eigentum
- füllen Sie bitte den Antrag Lastenzuschuss aus.
Bitte beachten Sie auch das Hinweisblatt zum Wohngeldantrag und reichen Sie die im Antrag geforderten Nachweise zusammen mit dem Antrag ein.
Bitte fügen Sie dem Antrag in jedem Fall die Anlage Ergänzende Erklärung zum Einkommen (Zusatzeinkünfte) bei. Sofern Sie Einkommen (z.B. Lohn, Gehalt, Werksrente, Ausbildungsvergütung) erhalten, lassen Sie die Verdienstbescheinigung durch die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber ausfüllen.
Wohngeld wird nur nach Antragstellung per Online-Antrag (siehe Onlinedienstleistungen) oder per schriftlichen Antrag per Post oder E-Mail an wohngeld@velbert.de gezahlt. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Eine Bewilligung kann erst ab dem Monat erfolgen, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. Die Wohngeldzahlung erfolgt jeweils zu Beginn des Monats.
Zur Fristwahrung reicht auch ein formloser Antrag aus.
Über den Wohngeldrechner Online finden Sie schnell und unkompliziert heraus, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch dieser ist. Dazu geben Sie Ihre Daten einfach in das Online-Tool ein. Die auf Basis Ihrer Eingaben errechneten Ergebnisse sind unverbindlich und begründen noch keinen Anspruch auf Wohngeld. Nach der Berechnung können Sie einen Online-Antrag (siehe Onlinedienstleistungen) stellen.
Die Gewährung und die Höhe von Wohngeld ist abhängig
- von der Anzahl der im Haushalt wohnenden Personen,
- dem Einkommen aller Haushaltsmitglieder und
- der Höhe der Miete oder Belastung.
Anzurechnen sind alle steuerpflichtigen Einkünfte und auch eine Reihe steuerfreier Einkünfte. Einkünfte von Kindern mit Ausbildungsvergütung sind ebenso anzurechnen wie Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung oder Zinsen aus Sparguthaben. Nicht angerechnet werden dagegen in der Regel das Kindergeld beziehungsweise der Kinderzuschlag.
Als Einkommen gelten dabei alle Geld- und Sachleistungen, unter anderem auch monatliche Zahlungen von Eltern oder Verwandten bei Jugendlichen oder jungen Erwachsenen.
Bei einem Antrag auf Wohngeld müssen die wirtschaftlichen Verhältnisse aller Haushaltsmitglieder offengelegt werden. Das gilt sowohl für Familien als auch für unverheiratete Paare.
Wohngeld kann nicht an Personen gezahlt werden, deren Wohnkosten bereits in anderen Sozialleistungen enthalten sind.
Ausgeschlossen sind unter anderem Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen wie zum Beispiel:
- Bürgergeld
- Grundsicherung
Alleinstehende Studierende oder Auszubildende,
- die BAföG oder
- Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
beziehen, erhalten kein Wohngeld.
Das gilt auch, wenn BAföG oder BAB wegen zu hohen Einkommens abgelehnt wurde.
Diese Online-Anträge stehen zur Nutzung zur Verfügung:
Anträge für Mieter (Mietzuschuss):
- Erstantrag Mietzuschuss (Mietwohnungen): Sie können Wohngeld als Mieter (Mietzuschuss) erhalten. Bei erstmaliger Beantragung von Mietzuschuss nutzen Sie diesen Antrag.
- Weiterleistungsantrag Mietzuschuss (Mietwohnung): Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums sollten Sie einen Antrag auf Weiterleistung stellen. Die Voraussetzungen für Ihren Anspruch werden dann erneut geprüft. Nutzen Sie diesen Antrag, wenn Sie Wohngeld als Mieter erhalten.
- Erhöhungsantrag Mietzuschuss (Mietwohnung): Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen. Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen. Nutzen Sie diesen Antrag, wenn Sie Wohngeld als Mieter erhalten.
- Änderungsmitteilung Mietzuschuss (Mietwohnung): Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Treten in dieser Zeit Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ein, müssen Sie diese der Wohngeldbehörde mitteilen. Nutzen Sie diesen Antrag, wenn Sie Wohngeld als Mieter erhalten.
Anträge für Eigentümer einer selbstgenutzen Immobilie (Lastenzuschuss):
- Erstantrag Lastenzuschuss (Eigentum): Sie können Wohngeld als Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie (Lastenzuschuss) erhalten. Bei erstmaliger Beantragung von Lastenzuschuss nutzen Sie diesen Antrag.
- Weiterleistungsantrag Lastenzuschuss (Eigentum): Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums sollten Sie einen Antrag auf Weiterleistung stellen. Die Voraussetzungen für Ihren Anspruch werden dann erneut geprüft. Nutzen Sie diesen Antrag, wenn Sie Wohngeld als Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie erhalten.
- Erhöhungsantrag Lastenzuschuss (Eigentum): Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen. Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen. Nutzen Sie diesen Antrag, wenn Sie Wohngeld als Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie erhalten.
- Änderungsmitteilung Lastenzuschuss (Eigentum): Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Treten in dieser Zeit Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ein, müssen Sie diese der Wohngeldbehörde mitteilen. Nutzen Sie diesen Antrag, wenn Sie Wohngeld als Mieter erhalten.
Für die Nutzung der Online-Anträge benötigen Sie eine BundID. Informationen zum Anlegen der BundID finden Sie hier.
Onlinedienstleistungen
Downloads
- Schritt-für-Schritt-Anleitung Wohngeldrechner Online
- Hinweisblatt zum Wohngeldantrag
- Checkliste zum Antrag auf Wohngeld
- Antrag Mietzuschuss
- Antrag Lastenzuschuss
- Anlage zum Wohngeldantrag für Haushalte mit mehr als 4 Personen
- Angaben des Vermieters zum Wohnraum
- Verdienstbescheinigung
- Ergänzende Erklärung zum Einkommen
Zuständige Einrichtungen
-
Wohngeld & Wohnen, Senioren und Pflege
-
- Thomasstraße 1
- 42551 Velbert
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Kutzner
Antragsannahme- Telefon:
- 02051 26-2080
- E-Mail:
- wohngeld@velbert.de
-
Frau Flötotto
Antragsannahme- Telefon:
- 02051 26-2079
- E-Mail:
- wohngeld@velbert.de
-
Frau Barthel
Leistungssachbearbeitung- Telefon:
- 02051 26-2445
- E-Mail:
- wohngeld@velbert.de
-
Herr Brosius
Leistungssachbearbeitung- Telefon:
- 02051 26-2162
- E-Mail:
- wohngeld@velbert.de
-
Frau Brost
Leistungssachbearbeitung- Telefon:
- 02051 26-2573
- E-Mail:
- wohngeld@velbert.de
-
Frau Kolling
Leistungssachbearbeitung- Telefon:
- 02051 26-2284
- E-Mail:
- wohngeld@velbert.de
-
Frau Leuchtges
Leistungssachbearbeitung- Telefon:
- 02051 26-2293
- E-Mail:
- wohngeld@velbert.de
-
Frau Skrzipietz
Leistungssachbearbeitung- Telefon:
- 02051 26-2294
- E-Mail:
- wohngeld@velbert.de
-
Frau Stiemert
Leistungssachbearbeitung- Telefon:
- 02051 26-2083
- E-Mail:
- wohngeld@velbert.de
-
Herr Petzold
Leistungssachbearbeitung- Telefon:
- 02051 26-2299
- E-Mail:
- wohngeld@velbert.de