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Betreuungsstelle

Kurzbeschreibung

Informationen zur Betreuungsstelle der Stadt Velbert

Beschreibung

Die Betreuungsstelle der Stadt Velbert bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern folgende Angebote:

  • Beratung zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
  • Beglaubigungen von Vorsorgevollmachten
  • Zusammenarbeit zwischen den Betreuungsgerichten, freiberuflichen Berufsbetreuern und den Betreuungsvereinen
  • Betreuungsgerichtshilfe
  • Überprüfung der ehrenamtlich betreuenden Personen
  • Registrierung der beruflich betreuenden Personen
  • Beratung und Unterstützung von betreuenden Personen und Bevollmächtigten
  • Begleitung von volljährigen Personen im Vorfeld einer Betreuungseinrichtung
  • Personalausweis
  • Auftrag des Betreuungsgerichts

Eigenes Anliegen - Beratungsbedarf
Beglaubigungen - ausgefüllte Vorsorgevollmacht

Die Bearbeitung einzelner Fälle erfolgt kurzfristig unter Einbeziehung der Beteiligten.

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der weiteren Bearbeitung des Amtsgerichts.

Ein Betreuer beziehungsweise eine Betreuerin kann nur bestellt werden, wenn bei der zu betreuenden Person eine Hilfsbedürftigkeit vorliegt, die auf einer der folgenden im Gesetz (§ 1896 Abs. 1 BGB) genannten Krankheiten oder Behinderungen beruht:

  • Psychische Krankheiten
  • Geistige Behinderungen
  • Seelische Behinderungen
  • Körperliche Behinderungen

Die Kosten für das Beteuungsverfahren und das Führen professioneller Betreuungen erhebt das Amtsgericht bei vermögenden Betreuten. Bei mittellosen Betreuten übernimmt die Justizkasse die Kosten.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen