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Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Kurzbeschreibung

Informationen zum Kinder- und Jugendschutz

Beschreibung

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz zielt darauf ab, Kinder und Jugendliche zu befähigen, mit sich selbst und mit anderen verantwortlich umgehen zu können. Dabei steht die Prävention im Vordergrund. Neben den Hauptadressaten, den Kindern und Jugendlichen, sind auch Eltern, Lehrpersonal, Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter und andere Fachkräfte Adressaten des erzieherischen Jugendschutzes. Durch Angebote, Informationen, Beratung und Maßnahmen des Jugendschutzes soll das Selbstbewusstsein der Kinder und Jugendlichen gestärkt und sie somit befähigt werden, sich durch Kritikfähigkeit, Eigenverantwortung und Entscheidungsfähigkeit vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Mögliche Maßnahmen sind beispielsweise Informations- und Beratungsangebote, kultur- und erlebnispädagogische Freizeitangebote, themenbezogene und zielgruppenorientierte Projektarbeit sowie Aufklärungs- und Elternarbeit. Diese Maßnahmen werden vom erzieherischen Jugendschutz in Velbert zum Teil initiiert, begleitet, geplant, koordiniert und finanziell und/oder personell unterstützt.
Institutionen können einen Antrag auf Zuschuss aus dem Budget des erzieherischen Kinder und Jugendschutzes für Präventionsmaßnahmen stellen. Der Zuschuss beträgt je nach Maßnahme 50 Prozent der Gesamtkosten, maximal jedoch 300 Euro. Jeder Antrag wird einzeln geprüft und bewilligt.

Für die Ausnahmebewilligung für Kinder im Medien- und Kulturbereich gemäß § 6 Abs.2 JArbSchG benötigen Sie vorab die Bescheinigung der Schule und des Arztes. Außerdem wird die Unterschrift beider Erziehungsberechtigter benötigt beziehungsweise müssen bei alleinigem Sorgerecht entsprechende Nachweise vorgelegt werden.

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb von einer Woche.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen