BIS: Suche und Detail

Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen nach dem Selbstbestimmungsgesetz

Beschreibung

Am 01.11.2024 tritt das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in Kraft.

Ziel dieses Gesetzes ist es,

  1. die personenstandsrechtliche Geschlechtszuordnung und die Vornamenswahl von der Einschätzung dritter Personen zu lösen und die Selbstbestimmung der betroffenen Person zu stärken,
  2. das Recht jeder Person auf Achtung und respektvolle Behandlung in Bezug auf die Geschlechtsidentität zu verwirklichen. (§ 1 Absatz 1 SBGG).

Personen, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, können gegenüber dem Standesamt erklären, dass die Angabe ihres Geschlechts in einem deutschen Personenstandseintrag geändert werden soll.

Personen, für die kein deutscher Personenstandseintrag (Geburten-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister) vorliegt, können gegenüber dem Standesamt erklären, welche Geschlechtsangabe für sie maßgeblich ist.

Die Geschlechtsangabe kann weiblich, männlich oder divers lauten oder es kann eine Streichung der Geschlechtsangabe erfolgen. 

Mit der Erklärung sind ein neuer Vorname oder mehrere Vornamen, dem gewählten Geschlecht entsprechend, zu bestimmen. 

gültiger Personalausweis oder Reisepass

aktueller beglaubigter Geburtenregisterausdruck, sofern die Geburt nicht in Velbert, Neviges oder Langenberg erfolgt ist, bzw. Geburtsurkunde bei Geburt im Ausland

aktueller beglaubigter Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregisterausdruck, bzw. Heiratsurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde bei Eheschließung/Lebenspartnerschaftsbegründung im Ausland

ggf. Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel oder Blaue Karte EU

Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

Die Erklärung kann frühestens drei Monate bis maximal sechs Monate nach Eingang der Anmeldung abgegeben werden.

Vor Ablauf eines Jahres nach der Erklärung der Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen kann grundsätzlich keine erneute Anmeldung einer Erklärung abgegeben werden.

Die Erklärung bedarf der öffentlichen Beglaubigung. Eine formlose Erklärung ist nicht möglich.

Beim Standesamt Velbert ist die Anmeldung und die Beurkundung von Erklärungen nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Vor Abgabe der Erklärung (2. Schritt) muss zunächst eine Anmeldung der Erklärung (1. Schritt) erfolgen (die entsprechenden Formulare für die Anmeldung der Erklärung und das Merkblatt finden Sie auf dieser Seite unter Downloads).

Die Anmeldung (1. Schritt) sowie das Merkblatt schicken Sie bitte per Post unterschrieben an das Standesamt. Drei Monate nach Anmeldung kann dann die Erklärung zur Geschlechtsangabe u. Vornamensführung erfolgen. Melden Sie sich dann bitte per Mail unter Angabe Ihrer Telefonnummer bei der zuständigen Sachbearbeiterin zwecks Terminabsprache.

Wird innerhalb von sechs Monaten nach Anmeldung keine Erklärung abgegeben, so wird die Anmeldung gegenstandslos.

Entgegennahme der Anmeldung nach § 4 SBGG und Beurkundung von Erklärungen zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen nach § 2 SBGG: 30,00 €

Erteilung einer Bescheinigung über die Entgegennahme einer Erklärung für in Velbert, Neviges oder Langenberg Geborene nach § 2 SBGG: 16,00 €

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen

  • Frau Rose
    Standesbeamtin, Beurkundung von Neugeborenen, Nachträgliche Namenserklärungen für Kinder und Erklärungen Selbstbestimmungsgesetz für A-H, Beurkundung von Sterbefällen für I-P, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden

    Telefon:
    02051 26-2504
    E-Mail:
    petra.rose@velbert.de

  • Frau Dudat
    Standesbeamtin, Beurkundung von Neugeborenen, Nachträgliche Namenserklärungen für Kinder und Erklärungen Selbstbestimmungsgesetz für I-P, Beurkundung von Sterbefällen für Q-Z, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden

    Telefon:
    02051 26-2307
    E-Mail:
    gaby.dudat@velbert.de

  • Frau Jansen
    Standesbeamtin, Beurkundung von Neugeborenen, Nachträgliche Namenserklärungen für Kinder und Erklärungen Selbstbestimmungsgesetz für Q-Z, Beurkundung von Sterbefällen für A-H, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden

    Telefon:
    02051 26-2395
    E-Mail:
    sarah.jansen@velbert.de