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Schülerfahrkosten

Kurzbeschreibung

Informationen zur Beantragung der Übernahme von Fahrkosten durch den Schulträger

Beschreibung

Schokoticket wird DeutschlandTicket Schule

Die Stadt Velbert stellt zunächst für das Schuljahr 2024/2025 ebenfalls auf das DeutschlandTicket Schule als Schülerticket um. Anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler erhalten dieses Ticket. Die Anspruchsvoraussetzungen ändern sich nicht. Die Antragstellung erfolgt über den Antrag Deutschlandticket Schule. 
Auch für nicht anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler (Selbstzahler*innen) besteht die Möglichkeit, das DeutschlandTicket Schule für 29 Euro zu erwerben. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die Verkehrsgesellschaft der Stadt Velbert mbH.

Übernahme von Fahrkosten durch den Schulträger

Sofern die nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind, übernimmt die Stadt Velbert in ihrer Funktion als Schulträgerin - unabhängig vom Wohnsitz des Schülers / der Schülerin - die notwendigen entstehenden Fahrkosten zur nächstgelegenen öffentlichen Schule. Sie entscheidet jeweils über die wirtschaftlichste Beförderungsart. Dies ist in der Regel der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV), weshalb dem Schüler / der Schülerin eine Fahrkarte (Deutschlandticket Schule) zu einem ermäßigten Preis zur Verfügung gestellt wird, wenn die in der Schülerfahrkostenverordnung festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Es gibt folgende Möglichkeiten der Antragstellung:

Onlineantrag
Die Beantragung kann online erfolgen. Im Bereich Onlinedienstleistungen finden Sie die entsprechenden Online-Anträge.

Papierantrag
Die Antragsformulare können im Bereich Downloads heruntergeladen und ausgedruckt werden. Die ausgefüllten Anträge sind im Schulsekretariat der besuchten Schule abzugeben.

Zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen werden gegebenenfalls diese Unterlagen benötigt:

  • ärztliches Attest
  • aktueller Sozialhilfebescheid (SGB XII)

Der Bearbeitungszeitraum ist fallbezogen und dauert in der Regel nicht länger als 14 Tage.

Die Stadt Velbert ist Schulträgerin dieser Schulen:

Weiterführende städtische Schulen

  • Gymnasium Geschwister-Scholl-Gymnasium
  • Gymnasium Nikolaus-Ehlen-Gymnasium
  • Gymnasium Velbert-Langenberg
  • Gesamtschule Velbert-Mitte
  • Gesamtschule Velbert-Neviges
  • Realschule Kastanienallee
  • Hauptschule Martin-Luther-King-Schule


Städtische Grundschulen

  • Regenbogenschule Gemeinschafts-Grundschule
  • Evangelische Grundschule Velbert-Neviges
  • Gemeinschafts-Grundschule Bergische Straße
  • Gemeinschafts-Grundschule Birth
  • Gemeinschafts-Grundschule Grünstraße
  • Gemeinschafts-Grundschule Max & Moritz
  • Gemeinschafts-Grundschule Nordstadt
  • Gemeinschafts-Grundschule Tönisheide
  • Gemeinschafts-Grundschule Wilhelm-Ophüls-Schule
  • Gemeinschafts-Grundschule Gerhart-Hauptmann-Schule
  • Gemeinschafts-Grundschule Kuhstraße
  • Gemeinschafts-Grundschule Kastanienallee
  • Katholische Grundschule Velbert-Neviges, Sonnenschule


Alle weiteren Schulen im Stadtgebiet Velbert befinden sich nicht in Trägerschaft der Stadt Velbert. Bitte wenden Sie sich zur Fahrkostenübernahme an den jeweiligen Schulträger.

Entfernung zur Schule
Die Schülerfahrkosten werden übernommen, wenn der einfache Fußweg von der Wohnung bis zur nächstgelegenen Schule für die Schülerinnen und Schüler

  • der Primarstufe (Klassen 1 bis 4 an Grundschulen) sowie der entsprechenden Klassen der Förderschulen mehr als 2 km
  • der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km
  • der Sekundarstufe II mehr als 5 km

beträgt.

Gesundheitliche Gründe
Unabhängig von der Entfernung kann ein Anspruch aus gesundheitlichen Gründen bestehen. Dem Antrag ist in diesem Fall ein ärztliches Attest beizufügen, aus dem folgendes eindeutig erkennbar ist:

  • Umfang der Krankheit oder Behinderung
  • Dauer der Krankheit oder Behinderung
  • Die Benutzung eines Verkehrsmittels ist zwingend geboten

Schulweg
Darüber hinaus kann ein Anspruch bestehen, wenn der Schulweg besonders gefährlich oder ungeeignet im Sinne der Schülerfahrkostenverordnung ist.

Die Schulverwaltung prüft die Anträge. Liegt eine Anspruchsvoraussetzung für eine Schülerfahrkarte vor, so wird Ihnen diese in Form einer Chipkarte an die im Antrag angegebene Anschrift durch das Verkehrsunternehmen zugesandt. Falls keine Anspruchsvoraussetzung vorliegt, erhalten Sie eine Ablehnung und können dann eigenständig ein Selbstzahler-Deutschlandticket Schule beim Verkehrsunternehmen abonnieren.

 

Der Eigenanteil beträgt derzeit:

  • Für das 1. Kind 14 Euro
  • Für das 2. Kind 7 Euro
  • Ab dem 3. Kind fällt kein Eigenanteil an.
  • Für volljährige Schülerinnen und Schüler wird ein Eigenanteil in Höhe von 14 Euro festgesetzt.
  • Für Schülerinnen und Schüler, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) beziehen, entfällt der Eigenanteil. Der Sozialhilfebezug ist durch einen aktuellen Bescheid nachzuweisen.