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Gleichstellung

Beschreibung

Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin (Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 3 Absatz 2). Die Umsetzung dieses Verfassungsgebots ist auch eine Aufgabe der Gemeinden (§ 5 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen).

Die Gleichstellungsbeauftragte ist innerhalb der Stadtverwaltung für die Beschäftigten z. B. bei Einstellungen oder Beförderungen sowie als Beraterin der Verwaltung tätig. Sie ist innerhalb der Stadtverwaltung weisungsfrei, inhaltlich direkt dem Bürgermeister und organisatorisch den Zentralen Diensten zugeordnet. Sie kann an den Sitzungen des Verwaltungsvorstandes, des Rates und seiner Ausschüsse teilnehmen.
Außerhalb der Stadtverwaltung wirkt sie an Vorhaben und Maßnahmen der Stadt mit, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben. Die Gleichstellungsbeauftragte bietet Rat suchenden Bürgerinnen und Bürgern Beratungsgespräche und Hilfsangebote zu frauen- und gleichstellungsrelevanten Themen an. Sie kooperiert mit Velberter Organisationen, Initiativen, Verbänden sowie den Gleichstellungskolleginnen im Kreis Mettmann und führt Veranstaltungen durch.

Weitere Informationen zur Gleichstellungsbeauftragten

Anschrift

  • Gleichstellung
  • Rathaus
  • Thomasstr. 1
  • 42551 Velbert

Kontakt

Zuständige Kontaktperson