Suche
Wählerverzeichnis - Zuzug nach Velbert vom 13.01. bis 02.02.2025
Kurzbeschreibung
Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bei Zuzug nach Velbert in der Zeit vom 13.01.2025 bis 02.02.2025
Beschreibung
Informationen nur für Personen, die sich nach dem 12.01.2025 in Velbert an-, ab- und umgemeldet haben
Wenn Sie sich nach dem 12.01.2025 in Velbert an-, ab- oder umgemeldet haben, gelten für Sie die folgenden Regelungen für die Ausübung des Wahlrechtes in Velbert und die Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis:
- Zuzug nach Velbert
Falls Sie sich als Deutsche/r in der Zeit vom 13.01.2025 bis 02.02.2025 mit Hauptwohnsitz hier anmelden und Ihr Wahlrecht in Velbert ausüben möchten, müssen Sie bis zum 02.02.2025 einen Antrag auf Aufnahme in das hiesige Wählerverzeichnis stellen.
Über Ihre Aufnahme in das hiesige Wählerverzeichnis unterrichtet das Projektteam Wahlen Ihre Fortzugsgemeinde, die wiederum Sie darüber informiert, dass Sie dort aus dem Wählerverzeichnis gestrichen wurden. Von der Stadt Velbert erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung per Brief.
Wenn Sie diesen Antrag nicht oder nach dem 02.02.2025 stellen, bleibt Ihr Wahlrecht in der Fortzugsgemeinde bestehen. Sie können dort persönlich durch Urnenwahl in Ihrem alten Wahlraum oder nach Antrag an die Fortzugsgemeinde per Briefwahl wählen. - Fortzug aus Velbert
Falls Sie als Deutsche/r in der Zeit vom 13.01.2025 bis 02.02.2025 aus Velbert fortziehen, werden Sie aus dem hiesigen Wählerverzeichnis nur dann gestrichen, wenn Sie an ihrem neuen Wohnort bis zum 02.02.2025 die Eintragung in das dortige Wählerverzeichnis beantragen.
Wenn Sie diesen Antrag nicht oder nach dem 02.02.2025 stellen, bleibt Ihr Wahlrecht in Velbert bestehen. Sie können in Velbert persönlich durch Urnenwahl in Ihrem alten Wahlraum oder nach Antrag per Briefwahl wählen. - Umzug innerhalb Velberts
Wenn Sie ab dem 13.01.2025 bis zum Wahltag innerhalb Velberts umziehen, bleiben Sie in Ihrem "alten" Wählerverzeichnis eingetragen. Das heißt für Sie konkret, dass Sie zur Urnenwahl nur in den Wahlraum gehen können, der auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist.
Falls Sie am Wahltag nicht in Ihrem „alten“ Wahlraum wählen können oder wollen, empfiehlt Ihnen das Projektteam Wahlen, vorab Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Projektteam Wahlen
-
- Thomasstr. 1
- 42551 Velbert
-
- E-Mail:
wahlen@velbert.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Bär
Organisation, Digitalisierung, Wahlen- Telefon:
- 02051 26-2235
- E-Mail:
- madeleine.baer@velbert.de
-
Herr Graßl
Abteilungsleitung Organisation und Interne Dienste, Wahlen- Telefon:
- 02051 26-2567
- E-Mail:
- dirk.grassl@velbert.de