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Elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA)

Kurzbeschreibung

Die elektronische Wohnsitzanmeldung – bequem von zu Hause aus an- und ummelden!

Beschreibung

+++ NEU: Ab sofort steht die elektronische Wohnsitzanmeldung zur Verfügung +++

Grundsätzlich muss man sich innerhalb von 14 Tagen nach Umzug innerhalb Deutschlands beim ServiceBüro Velbert an- bzw. ummelden.

Dies geht nun auch elektronisch – mit der Elektronischen Wohnsitzanmeldung, kurz eWA – bequem von zu Hause, jederzeit, also auch außerhalb der Öffnungszeiten des ServiceBüros.

Alles was man dazu benötigt, ist ein Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und ein Smartphone.

Wie funktioniert die elektronische Wohnsitzanmeldung?

Mit dem Personalausweis meldet man sich, falls nicht schon geschehen, bei einem Portal wie z.B. der "Bund-ID" an. Über dieses Portal ist sichergestellt, dass nur Sie und kein anderer  Behördenangelegenheiten für Sie online wahrnehmen kann. Haben Sie das erledigt, können Sie über das Portal für die elektronische Wohnsitzanmeldung die Anmeldung Ihres Wohnsitzes in Velbert oder die Ummeldung innerhalb von Velbert vornehmen. 

Hier finden Sie ein Erklärvideo, welches den Prozess anschaulich beschreibt

Bitte beachten Sie: Wenn Sie bereits in Velbert eine Nebenwohnung angemeldet haben und diese nun in eine Hauptwohnung umwandeln wollen, müssen Sie persönlich vorsprechen und vorab einen Termin im ServiceBüro buchen.

Was benötige ich genau?

Für die elektronische Wohnsitzanmeldung benötigen Sie also:

  • ein Ausweisdokument mit aktiviertem Online-Ausweis und die dazugehörige PIN (grundsätzlich können dies mittlerweile alle Personalausweise sowie eID-Karten für Unionsbürger)
  • ein geeignetes Smartphone mit NFC-Schnittstelle (z.B. ab iPhone 7, Samsung Galaxy 6. Also nahezu alle Handys, die jünger sind als 5-6 Jahre. Eine Übersicht gibt es hier oder ein Kartenlesegerät
  • die kostenlose AusweisApp des Bundes für das Smartphone oder den PC
  • das kostenfreie BundID-Konto, welches Sie aber auch im Zuge der Nutzung des Online-Dienstes einrichten können 
  • Wohnungsgeberbestätigung (bei Mietern)

Häufig gestellte Fragen:

  • Wie läuft der Anmeldeprozess in der App ab?
    Die einzelnen Schritte für die elektronische Wohnsitzanmeldung können Sie hier nachlesen.
  • Ich habe meine PIN vergessen / Meine Online-Ausweisfunktion ist nicht freigeschaltet?
    Sie können im ServiceBüro Velbert jederzeit zu unseren Öffnungszeiten Ihre PIN zurücksetzen oder die Ausweisfunktion freischalten lassen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin. Wählen Sie als Dienstleistung bitte "Sonstiges Anliegen" aus.
  • Was kostet die elektronische Wohnsitzanmeldung?
    Die elektronische Wohnsitzanmeldung ist, wie auch die normale An- und Ummeldung gebührenfrei.
  • Wo finde ich weitere Informationen?
    Auf den Seiten des Personalausweisportals und des Portals für die elektronische Wohnsitzanmeldung finden Sie bei Bedarf weitere Informationen zu den umfangreichen Möglichkeiten der Online-Ausweisfunktion oder zur eWA.

Wichtiger Hinweis zur Aktualisierung des Ausweis-Chips
Als letzter Schritt der Anmeldung muss der Chip auf Ihrem Ausweis aktualisiert werden, damit auch hier die neue Adresse hinterlegt ist. Erst danach werden auch die neuen Adressaufkleber für Ihren Ausweis durch die Bundesdruckerei versandt.
Bitte beachten Sie, dass wenn Sie den Vorgang einmal begonnen haben, dieser innerhalb von zehn Minuten abgeschlossen werden muss. Danach ist dies aus Sicherheitsgründen nicht mehr online möglich und Sie müssen persönlich beim ServiceBüro Velbert vorsprechen.

§ 17 Abs. I Bundesmeldegesetz

  • NFC-Fähiges Smartphone
  • Nutzerkonto - BundID
  • Personalausweis oder eID-Karte für Unionsbürger
  • Wohnungsgeberbestätigung (bei Mietern)

Innerhalb von 2 Wochen nach tatsächlichem Einzug in die neue Wohnung. Der Beginn des Mietverhältnisses im Mietvertrag ist nicht relevant.

  • Sofort (Ummeldeprozess)
  • Ca. 10 Tage bis zur Zusendung des neuen Adressaufklebers für den Personalausweis oder Reisepass

Die elektronische Wohnsitzanmeldung ist, wie auch die normale An- und Ummeldung gebührenfrei.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen