Suche
Briefwahl
Kurzbeschreibung
Die Wahl zum Deutschen Bundestag wird am 23. Februar 2025 stattfinden.
Onlinedienstleistung
Beschreibung
Wer am Wahltag nicht persönlich den Wahlraum aufsuchen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme bereits vorab per Briefwahl abzugeben.
Die Briefwahlunterlagen können voraussichtlich erst ab dem 5. Februar 2025 versendet werden. Aufgrund der kurzen Zeit bis zum Wahltag wird empfohlen, die Stimme entweder am Wahltag (23. Februar 2025) direkt im Wahllokal oder bis zum 21. Februar 2025, in einem der Briefwahlbüros in Velbert-Mitte, -Langenberg oder -Neviges abzugeben (siehe 4. Wahlbenachrichtigung persönlich abgeben und vor Ort wählen). Der rote Wahlbriefumschlag mit dem Wahlschein und dem weißen Stimmzettelumschlag muss spätestens am Wahlsonntag, dem 23. Februar 2025, im Rathaus vorliegen. Später eigegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.
Es gibt folgende Möglichkeiten, an der Briefwahl teilzunehmen:
1. Briefwahlunterlagen online anfordern
Die Briefwahlunterlagen können ab sofort per Online-Formular angefordert werden. Zudem werden die Wahlbenachrichtigungen (rückseitig auf dem Wahlscheinantrag) zur Bundestagswahl mit einem QR-Code ausgestattet, der die Wählerinnen und Wähler automatisch zum Online-Antrag weiterleitet. Die Unterlagen kommen dann wie gehabt per Post. Die Online-Beantragung ist letztmalig am Sonntag vor der Wahl, 16.02.2025, bis 23 Uhr möglich.
2. Antrag per E-Mail
Die wahlberechtigte Person schickt eine E-Mail mit der Bitte um Zusendung von Briefwahlunterlagen an wahlen@velbert.de. Vorname, Familienname, Geburtsdatum und Adresse des Hauptwohnsitzes sind anzugeben.
3. Antrag per Post – Unterlagen per Post
Die wahlberechtigte Person füllt die Rückseite der Wahlbenachrichtigung (Wahlscheinantrag) aus, unterschreibt den Antrag und schickt sie per Post in einem frankierten Umschlag an das Briefwahlbüro im Rathaus. Anschließend bekommt die Person die Unterlagen zugeschickt, um dann – ebenfalls per Post – von zu Hause aus wählen zu können.
Wichtig: Bitte die Eintragung des Geburtsdatums und die Unterschrift auf keinen Fall vergessen!
4. Wahlbenachrichtigung persönlich abgeben und vor Ort wählen
Die wahlberechtigte Person füllt die Rückseite der Wahlbenachrichtigung (Wahlscheinantrag) aus, unterschreibt den Antrag und kann dann persönlich im Briefwahlbüro die Briefwahlunterlagen beantragen und direkt vor Ort die eigene Stimme abgeben. Dabei muss ein gültiges Ausweisdokument, z.B. der Personalausweis, vorgelegt werden.
Der genaue Starttermin der Briefwahlbüros wird rechtzeitig über Pressemitteilungen, die städtische Website sowie die sozialen Medien bekanntgegeben.
Ab dem 06.02.2025 öffnet das Briefwahlbüro im Rathaus (barrierefreier Eingang Thomasstraße 1a/Parkhauseinfahrt, Raum U122).
Öffnungszeiten Briefwahlbüro Velbert-Mitte, Thomasstr. 1a, ab dem 06.02.2025:
- montags von 07:30 - 16 Uhr
- dienstags und mittwochs von 07:30 - 15 Uhr
- donnerstags von 07:30 - 18 Uhr
- freitags von 07:30 - 12 Uhr
Zudem wird dieser Service auch in den Bibliotheken in Velbert-Langenberg und Velbert-Neviges angeboten.
Öffnungszeiten in Velbert-Langenberg, Donnerstraße 13, ab dem 07.02.2025:
- dienstags von 10 - 13 Uhr und von 14 - 18 Uhr
- freitags von 10 - 13 Uhr
Öffnungszeiten in Velbert-Neviges, Elberfelder Str. 64, ab dem 06.02.2025:
- montags von 10 - 13 Uhr
- donnerstags von 10 - 13 Uhr und von 14 - 18 Uhr
Hinweis: An Samstagen werden keine Wahlunterlagen ausgestellt.
Letztmalig können Briefwahlunterlagen am letzten Freitag vor der Wahl, 21.02.2025, ab 12 bis 15 Uhr, in den Räumen des ServiceBüros im Rathaus beantragt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung sowie in den besonderen Fällen des § 27 (4) BWO kann ein Wahlschein noch bis zum Wahltag, 23.02.2025, bis 15 Uhr ausgestellt werden.
5. Bevollmächtigte Person holt Unterlagen ab
Die Unterlagen können auch im Auftrag der wahlberechtigten Person einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter ausgehändigt werden. Die Berechtigung der Empfangnahme muss durch eine schriftliche Vollmacht nachgewiesen sein. Diese ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu finden. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.
Unterlagen rechtzeitig abschicken
Wichtig ist, dass die wahlberechtigte Person den Wahlbriefumschlag rechtzeitig abschickt oder bei der für den Eingang der Wahlbriefe zuständigen Stelle abgibt. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag, 23.02.2025, 18 Uhr im Rathaus vorliegen - anderenfalls kann die Stimme nicht gezählt werden.
Der Wahlbrief sollte daher bereits einige Tage vor dem Wahltag abgeschickt werden. Die Briefwahl kann sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen erfolgen und der Wahlbrief sofort danach an die auf dem Umschlag aufgedruckte Anschrift geschickt oder dort abgegeben werden.
Falls Briefwahlunterlagen beantragt wurden, diese aber nicht zugestellt oder verloren wurden, kann noch bis spätestens Samstag, den 22.02.2025, 12 Uhr ein neuer Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt werden. In diesem Falle sollte rechtzeitig Kontakt mit dem Projektteam Wahlen aufgenommen werden, da bei beantragter Briefwahl ohne Wahlschein weder in einem Wahllokal noch per Briefwahl gewählt werden kann.
Beantragung von Briefwahlunterlagen (Wahlschein) und Wahlraumfinder für die Bundestagswahl am 23.02.2025:
Hier können Sie ab sofort den Wahlschein nebst Briefwahlunterlagen beantragen und finden den für Ihre Adresse zuständigen Wahlraum.
Weitere Informationen zur Wahl finden Sie auf der Webseite der Stadt Velbert.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Projektteam Wahlen
-
- Thomasstr. 1
- 42551 Velbert
-
- E-Mail:
wahlen@velbert.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Herr Graßl
Abteilungsleitung Organisation und Interne Dienste, Wahlen- Telefon:
- 02051 26-2567
- E-Mail:
- dirk.grassl@velbert.de
-
Frau Bär
Organisation, Digitalisierung, Wahlen- Telefon:
- 02051 26-2235
- E-Mail:
- madeleine.baer@velbert.de
-
Frau Peter
Organisation, Digitalisierung, Wahlen, Antikorruptionsbeauftragte, Digitalisierungsbeauftragte- Telefon:
- 02051 26-2571
- E-Mail:
- anna.peter@velbert.de