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Briefwahl

Onlineservice

Kurzbeschreibung


Die nächsten Wahlen zum nordrhein-westfälischen Landtag werden am 25. April 2027 stattfinden.

Beschreibung

Wer am Wahltag nicht persönlich den Wahlraum aufsuchen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme bereits vorab per Briefwahl abzugeben. 

Grundsätzlich ist für die Landtagswahl in Velbert wahlberechtigt und somit in das hiesige Wählerverzeichnis eingetragen, wer

  • am 09.04.2027 mit Hauptwohnsitz in Velbert gemeldet ist oder sich hier sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb der Stadt Velbert hat,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,
  • am Wahltag Deutsche/r nach Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist, und
  • am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Neu: Ab der nächsten Landtagswahl 2027 in NRW können deutsche Jugendliche bereits ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben. Dies wurde durch ein verfassungsänderndes Gesetz ermöglicht, das der Landtag Nordrhein-Westfalen am 17. Dezember 2025 beschlossen hat.

Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich ab dem 22.03.2027 per Post versendet.

Es gibt folgende Möglichkeiten, an der Briefwahl teilzunehme.n:

  1. Briefwahlunterlagen online anfordern 

Die Briefwahlunterlagen können voraussichtlich ab Ende März 2027 per Online-Formular angefordert werden. Zudem werden die Wahlbenachrichtigungen zur Landtagswahl mit einem QR-Code ausgestattet, der die Wählerinnen und Wähler automatisch zum Online-Antrag weiterleitet. Die Briefwahlunterlagen werden per Post zugestellt. Die Online-Beantragung ist letztmalig am Sonntag vor der Wahl, 18.04.2027, bis 23 Uhr möglich.

  1. Antrag per E-Mail

Die wahlberechtigte Person schickt eine E-Mail mit der Bitte um Zusendung von Briefwahlunterlagen an wahlen@velbert.de. Vorname, Familienname, Geburtsdatum und Adresse des Hauptwohnsitzes sind anzugeben. Die Briefwahlunterlagen werden per Post zugestellt. Die Beantragung per E-Mail ist bis zum Sonntag vor der Wahl, 18.04.2027, möglich.

  1. Antrag per Post

Die wahlberechtigte Person füllt den Wahlscheinantrag (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) aus, unterschreibt den Antrag und schickt diesen per Post in einem frankierten Umschlag an das Projektteam Wahlen im Rathaus. Die Briefwahlunterlagen werden per Post zugestellt. Bitte beantragen Sie ab dem Sonntag vor der Wahl, 18.04.2027, keine Briefwahlunterlagen mehr auf diesem Weg.
Wichtig: Bitte die Eintragung des Geburtsdatums und die Unterschrift auf keinen Fall vergessen!

  1. Wahlbenachrichtigung persönlich abgeben und vor Ort wählen

Die wahlberechtigte Person füllt die Rückseite der Wahlbenachrichtigung (Wahlscheinantrag) aus, unterschreibt den Antrag und kann dann persönlich im Briefwahlbüro die Briefwahlunterlagen beantragen und auf Wunsch auch direkt vor Ort die eigene Stimme abgeben. Dabei muss ein gültiges Ausweisdokument, z.B. der Personalausweis, vorgelegt werden.
Der genaue Starttermin der Briefwahlbüros wird rechtzeitig über Pressemitteilungen, die städtische Website sowie die sozialen Medien bekanntgegeben. Die Briefwahlbüros werden bis zum Freitag vor der Wahl, 23.04.2027, geöffnet sein.

  1. Bevollmächtigte Person holt Unterlagen ab

Die Unterlagen können auch im Auftrag der wahlberechtigten Person einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter ausgehändigt werden. Die Berechtigung der Empfangnahme muss durch eine schriftliche Vollmacht nachgewiesen sein. Diese ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu finden. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.

Unterlagen rechtzeitig abschicken

Wichtig ist, dass die wahlberechtigte Person den Wahlbriefumschlag rechtzeitig abschickt oder bei der für den Eingang der Wahlbriefe zuständigen Stelle abgibt. Der Wahlbrief für die Landtagswahl muss spätestens am Wahlsonntag, 25.04.2027, 18 Uhr im Rathaus vorliegen - anderenfalls kann die Stimme nicht gezählt werden.

Der Wahlbrief sollte daher bereits einige Tage vor dem Wahltag abgeschickt werden. Die Briefwahl kann sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen erfolgen und der Wahlbrief sofort danach an die auf dem Umschlag aufgedruckte Anschrift geschickt oder dort abgegeben werden.

Falls Briefwahlunterlagen beantragt wurden, diese aber nicht zugestellt oder verloren wurden, kann noch bis spätestens Samstag, den 24.04.2027, 12 Uhr ein neuer Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt werden. In diesem Falle sollte rechtzeitig Kontakt mit dem Projektteam Wahlen aufgenommen werden, da bei beantragter Briefwahl ohne gültigen Wahlschein weder in einem Wahllokal noch per Briefwahl gewählt werden kann.

 

Weitere Informationen zu den Wahlen finden Sie auf der Webseite der Stadt Velbert.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen