Briefwahl Kommunalwahlen
Kurzbeschreibung
Eine Beantragung der Briefwahlunterlagen zum Postversand für die Stichwahl ist ab sofort bis zum 21.09.2025 über das Online-Formular möglich. Sollten Sie bereits Unterlagen für die Haupt- und Stichwahl gemeinsam beantragt haben, ist kein neuer Antrag nötig. Diese Unterlagen versenden wir automatisch.
Die Briefwahl vor Ort wird voraussichtlich ab dem 18.09.2025 möglich sein. Dort können Sie direkt vor Ort die Briefwahl durchführen oder auch Briefwahlunterlagen mitnehmen.
Am Sonntag, den 28. September 2025, findet die Stichwahl der Bürgermeisterwahl statt.
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Wer am Wahltag nicht persönlich den Wahlraum aufsuchen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme bereits vorab per Briefwahl abzugeben.
Grundsätzlich ist für die Kommunalwahlen in Velbert wahlberechtigt und somit in das hiesige Wählerverzeichnis eingetragen, wer
- am 03.08.2025 mit Hauptwohnsitz in Velbert gemeldet ist oder sich hier sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb der Stadt Velbert hat,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,
- am Wahltag Deutsche/r nach Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Bürger/in eines Mitgliedstaats der Europäischen Union ist, und
- am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Die Wahlbenachrichtigungen wurden Mitte August per Post zugestellt.
Es gibt folgende Möglichkeiten, an der Briefwahl teilzunehmen:
1. Briefwahlunterlagen online anfordern
Die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl können ab sofort per Online-Formular angefordert werden. Zudem wurden die Wahlbenachrichtigungen (rückseitig auf dem Wahlscheinantrag) zu den Kommunalwahlen mit einem QR-Code ausgestattet, der die Wählerinnen und Wähler automatisch zum Online-Antrag weiterleitet. Die Briefwahlunterlagen werden per Post zugestellt. Die Online-Beantragung ist letztmalig am Sonntag vor der Stichwahl, 21.09.2025, bis 23 Uhr möglich.
2. Antrag per E-Mail
Die wahlberechtigte Person schickt eine E-Mail mit der Bitte um Zusendung von Briefwahlunterlagen an wahlen@velbert.de. Vorname, Familienname, Geburtsdatum und Adresse des Hauptwohnsitzes sind anzugeben. Die Briefwahlunterlagen werden per Post zugestellt. Die Beantragung per E-Mail ist bis zum Sonntag vor der Stichwahl, 21.09.2025, möglich.
3. Antrag per Post
Die wahlberechtigte Person füllt den Wahlscheinantrag (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) aus, unterschreibt den Antrag und schickt diesen per Post in einem frankierten Umschlag an das Projektteam Wahlen im Rathaus. Die Briefwahlunterlagen werden per Post zugestellt. Bitte beantragen Sie ab dem Sonntag vor der Stichwahl, 21.09.2025, keine Briefwahlunterlagen mehr auf diesem Weg.
Wichtig: Bitte die Eintragung des Geburtsdatums und die Unterschrift auf keinen Fall vergessen!
4. Wahlbenachrichtigung persönlich abgeben und vor Ort wählen
Die wahlberechtigte Person füllt die Rückseite der Wahlbenachrichtigung (Wahlscheinantrag) aus, unterschreibt den Antrag und kann dann persönlich im Briefwahlbüro die Briefwahlunterlagen beantragen und direkt vor Ort die eigene Stimme abgeben. Dabei muss ein gültiges Ausweisdokument, z.B. der Personalausweis, vorgelegt werden.
Der genaue Starttermin der Briefwahlbüros für die Stichwahl wird rechtzeitig über Pressemitteilungen, die städtische Website sowie die sozialen Medien bekanntgegeben.
Voraussichtlich ab dem 18.09.2025 öffnet das Briefwahlbüro im Rathaus (barrierefreier Eingang Thomasstraße 1a/Parkhauseinfahrt, Raum U123) für die Stichwahl.
Öffnungszeiten Briefwahlbüro Velbert-Mitte, Thomasstr. 1a, für die Stichwahl voraussichtlich ab dem 18.09.2025:
- montags von 07:30 - 16 Uhr
- dienstags und mittwochs von 07:30 - 15 Uhr
- donnerstags von 07:30 - 18 Uhr
- freitags von 07:30 - 12 Uhr
Zudem wird dieser Service auch in den Bibliotheken in Velbert-Langenberg und Velbert-Neviges angeboten.
Öffnungszeiten in Velbert-Langenberg, Donnerstraße 13, für die Stichwahl voraussichtlich ab dem 19.09.2025:
- dienstags von 10 - 13 Uhr und von 14 - 18 Uhr
- freitags von 10 - 13 Uhr (Am 26.09. nur von 10 - 12 Uhr)
Öffnungszeiten in Velbert-Neviges, Elberfelder Str. 64, für die Stichwahl voraussichtlich ab dem 18.09.2025:
- montags von 10 - 13 Uhr
- donnerstags von 10 - 13 Uhr und von 14 - 18 Uhr
Hinweis: An Samstagen werden keine Wahlunterlagen ausgestellt.
Letztmalig können Briefwahlunterlagen am letzten Freitag vor der Stichwahl, 26.09.2025, ab 12 bis 15 Uhr, in den Räumen des ServiceBüros im Rathaus beantragt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung kann ein Wahlschein noch bis zum Wahltag, 28.09.2025, bis 15 Uhr ausgestellt werden.
5. Bevollmächtigte Person holt Unterlagen ab
Die Unterlagen können auch im Auftrag der wahlberechtigten Person einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter ausgehändigt werden. Die Berechtigung der Empfangnahme muss durch eine schriftliche Vollmacht nachgewiesen sein. Diese ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu finden. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.
Unterlagen rechtzeitig abschicken
Wichtig ist, dass die wahlberechtigte Person den Wahlbriefumschlag rechtzeitig abschickt oder bei der für den Eingang der Wahlbriefe zuständigen Stelle abgibt. Der Wahlbrief für die Stichwahl muss spätestens am Wahlsonntag, 28.09.2025, 16 Uhr im Rathaus vorliegen - anderenfalls kann die Stimme nicht gezählt werden.
Der Wahlbrief sollte daher bereits einige Tage vor dem Wahltag abgeschickt werden. Die Briefwahl kann sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen erfolgen und der Wahlbrief sofort danach an die auf dem Umschlag aufgedruckte Anschrift geschickt oder dort abgegeben werden. Nutzen Sie gerne auch die städtischen Briefkästen in Neviges (an der Bibliothek) und Langenberg (an der Bibliothek und am Servicebüro).
Falls Briefwahlunterlagen beantragt wurden, diese aber nicht zugestellt oder verloren wurden, kann noch bis spätestens Samstag, den 27.09.2025, 12 Uhr ein neuer Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt werden. In diesem Falle sollte rechtzeitig Kontakt mit dem Projektteam Wahlen aufgenommen werden, da bei beantragter Briefwahl ohne gültigen Wahlschein weder in einem Wahllokal noch per Briefwahl gewählt werden kann.
Wahlraumfinder:
Hier finden Sie den für Ihre Adresse zuständigen Wahlraum.
Hinweis: Auf der erscheinenden Seite zusätzlich auf "Wo ist mein Wahllokal?" klicken
Weitere Informationen zur Wahl finden Sie auf der Webseite der Stadt Velbert.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
-
Projektteam Wahlen
-
- Thomasstraße 1
- 42551 Velbert
-
- E-Mail:
wahlen@velbert.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Herr Graßl
Abteilungsleitung Organisation und Interne Dienste, Wahlen- Telefon:
- 02051 26-2567
- E-Mail:
- dirk.grassl@velbert.de
-
Frau Mayr
Organisation, Digitalisierung, Wahlen- Telefon:
- 02051 26-2235
- E-Mail:
- madeleine.mayr@velbert.de
-
Frau Peter
Organisation, Digitalisierung, Wahlen, Antikorruptionsbeauftragte, Digitalisierungsbeauftragte- Telefon:
- 02051 26-2571
- E-Mail:
- anna.peter@velbert.de