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Geburt

Kurzbeschreibung

Informationen zur Geburtsanzeige an das Standesamt

Beschreibung

Ist ein Kind in Velbert geboren, ist das Standesamt Velbert für die Anmeldung der Geburt zuständig. Die Zuständigkeit der Sachbearbeiterinnen richtet sich nach dem Familiennamen der Mutter. Bei Geburt im Klinikum Niederberg übersendet das Krankenhaus die Geburtsanzeige an das Standesamt. Wenn Ihr Kind zu Hause geboren wurde, setzen Sie sich bitte telefonisch mit der zuständigen Sachbearbeiterin in Verbindung.

Folgende Unterlagen werden für die Beurkundung der Geburt benötigt:

  • Erklärung zum Vornamen und ggfs. Familiennamen des Kindes (von beiden Elternteilen unterschrieben),
  • gültige Reisepässe oder Personalausweise der Eltern.

Sind die Eltern miteinander verheiratet:

Bei Eheschließung in Deutschland bis zum 31.12.2008:

  • beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Ehe (ist in der Regel im Stammbuch enthalten)

Bei Eheschließung in Deutschland ab dem 01.01.2009:

  • Eheurkunde und
  • Geburtsurkunden der Eltern

Bei Eheschließung im Ausland:

  • Heiratsurkunde
  • bei Geburt eines Elternteils in Deutschland zusätzlich dessen Geburtsurkunde

Hinweis: Haben Sie für die im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland auf Antrag in ein Familienbuch/Eheregister eintragen lassen, ist die Vorlage dieser Urkunde notwendig.
Haben Sie nach Eheschließung eine Erklärung zum Ehenamen abgegeben, wird hierüber eine Bescheinigung benötigt.

 

Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet:

Mutter "ledig":

  • Geburtsurkunde

Mutter "geschieden":

  • Urkunden wie unter "Eltern miteinander verheiratet"
  • rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • bei Namensänderung nach Scheidung eine entsprechende Bescheinigung.

Ist die Mutter noch mit einem anderen Mann als dem Kindesvater verheiratet, wenden Sie sich bitte telefonisch an das Standesamt.

Wurde die Vaterschaft schon vor Geburt des Kindes anerkannt, wird

  • die Geburtsurkunde des Vaters
  • die beglaubigte Abschrift der Anerkennungsurkunde für das Standesamt
  • und falls erfolgt, die Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge benötigt.

Alle Urkunden sind im Original vorzulegen. Ausländische Urkunden werden in internationaler Form oder mit Übersetzung durch einen anerkannten Übersetzer oder eine anerkannte Übersetzerin benötigt. Wenn Sie im Spätaussiedlerverfahren nach Deutschland gekommen sind, erfragen Sie die erforderlichen Unterlagen bitte vorab telefonisch im Standesamt.

Die Anmeldung der Geburt eines Kindes ist nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache möglich.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen