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Sterbefall (Anzeige eines Sterbefalls durch Einrichtungen und Behörden)

Kurzbeschreibung

Informationen zur Anzeige eines Sterbefalls durch Einrichtungen und Behörden

Beschreibung

Bei Sterbefällen in Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige verpflichtet.
Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Standesamt anzuzeigen. Findet über den Tod einer Person eine amtliche Ermittlung statt, so wird der Sterbefall auf schriftliche Anzeige der zuständigen Behörde eingetragen (beispielsweise Kriminalpolizei).

Für die Beurkundung des Sterbefalls werden beim Standesamt folgende Unterlagen benötigt:

  • Sterbefallanzeige des Krankenhauses, des Alten-/Pflegeheimes oder der Kriminalpolizei (mit Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft)
  • ärztliche Todesbescheinigung
  • Personalausweis/Reisepass des/der Verstorbenen
  • Geburtsurkunde des/der Verstorbenen (wenn er/sie ‚ledig’ war)
  • Familienstammbuch oder Heiratsurkunde (bei Eheschließung bis 31.12.1957)
  • bei Verwitweten oder Geschiedenen zusätzlich die Sterbeurkunde des Ehepartners oder das rechtskräftige Scheidungsurteil
  • bei Eheschließung ab 01.01.1958 bis 31.12.2008 die beglaubigte Ablichtung aus dem Familienbuch der Ehe, gegebenenfalls zusätzlicher Nachweis über Tod des Ehepartners oder Ehepartnerin oder rechtskräftige Scheidung
  • Lebenspartnerschaftsurkunde gegebenenfalls zusätzlicher Nachweis über Tod des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin oder rechtskräftiges Urteil über Auflösung
  • bei Eheschließung ab 01.01.2009 die Eheurkunde und die Geburtsurkunden des Ehepaares, gegebenenfalls zusätzlicher Nachweis über Tod des Ehepartners oder Ehepartnerin oder rechtskräftiges Scheidungsurteil

Alle Urkunden sind im Original vorzulegen.
Ausländische Urkunden werden in internationaler Form oder mit Übersetzung durch einen anerkannten Übersetzer oder eine anerkannte Übersetzerin gegebenenfalls benötigt.
Für Verstorbene, die im Spätaussiedlerverfahren nach Deutschland gekommen sind, sind zusätzliche Unterlagen erforderlich (beispielsweise Registrierschein, Bescheinigung über Namensführung).
Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an die zuständige Standesbeamtin.

Die Anmeldung eines Sterbefalles ist nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache möglich. Bitte beachten Sie auch die Information für Bestatter.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen