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Sterbefall (Anzeige eines Sterbefalls durch Personen und berechtigte Bestatter)

Kurzbeschreibung

Informationen zur Anzeige eines Sterbefalls durch Personen und berechtigte Bestatter

Beschreibung

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

Zur Anzeige sind verpflichtet:

  1. jede Person, die mit dem/der Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  3. jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Ist mit der Anzeige ein bei einer Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer registriertes Bestattungsunternehmen beauftragt, so kann die Anzeige auch schriftlich erstattet werden. Bei Anzeige sind vorzulegen:

  • ärztliche Todesbescheinigung
  • Personalausweis/Reisepass des Anzeigenden
  • Personalausweis/Reisepass des/der Verstorbenen
  • Geburtsurkunde des/der Verstorbenen (wenn er/sie ‚ledig’ war)
  • Familienstammbuch oder Heiratsurkunde (bei Eheschließung bis 31.12.1957)
  • bei Verwitweten, Geschiedenen zusätzlich die Sterbeurkunde des Ehepartners oder das rechtskräftige Scheidungsurteil
  • bei Eheschließung ab 01.01.1958 bis 31.12.2008 die beglaubigte Ablichtung aus dem Familienbuch der Ehe, gegebenenfalls zusätzlicher Nachweis über Tod des Ehepartners oder rechtskräftige Scheidung
  • Lebenspartnerschaftsurkunde ggfs. zusätzlicher Nachweis über Tod des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin oder rechtskräftiges Urteil über Auflösung
  • bei Eheschließung ab 01.01.2009 die Eheurkunde und Geburtsurkunden des Ehegatten/der Ehegattin, gegebenenfalls zusätzlicher Nachweis über Tod des Ehegatten/der Ehegattin oder rechtskräftige Scheidung

Alle Urkunden sind im Original vorzulegen.
Ausländische Urkunden werden in internationaler Form oder mit Übersetzung durch einen anerkannten Übersetzer benötigt.
Für Verstorbene, die im Spätaussiedlerverfahren nach Deutschland gekommen sind, sind zusätzliche Unterlagen erforderlich (beispielsweise Registrierschein, Bescheinigung über Namensführung).
Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an die zuständige Standesbeamtin.

Die Anmeldung eines Sterbefalles ist nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache möglich. Bitte beachten Sie auch die Information für Bestatter.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen