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Änderungsmitteilung Restmüllgefäße / Biotonnen
Informationen zur Änderung der Anzahl der Restmüllgefäße / Biotonnen
Sie haben die Möglichkeit, die Änderung der Anzahl der Restmüllgefäße sowie der Biotonnen online zu beantragen.
Bei den Restmülltonnen müssen Reduzierungen bis zum 01.10. des dem Veranlagungsjahr vorausgehenden Jahres gestellt werden. Im Laufe des Jahres können Volumenreduzierungen zusätzlich zum 01.03. und 01.07. gestellt werden. Volumenerhöhungen sind jederzeit möglich. Bei den Restmülltonnen muss ein Mindestvolumen von 20 l pro gemeldeter Person abgenommen werden.
Biotonnen können jederzeit geändert werden.
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- E-Mail:
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- Telefon:
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- E-Mail:
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