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Beglaubigungen

Kurzbeschreibung

Informationen zu Beglaubigungen

Beschreibung

Beglaubigung von Dokumenten
 
Amtliche Beglaubigungen von Abschriften und Ablichtungen von Schriftstücken können vom ServiceBüro vorgenommen werden, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift oder Ablichtung zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird. Dies ist jedoch nicht möglich, wenn durch eine Rechtsvorschrift die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern und Archiven ausschließlich anderen Behörden vorbehalten ist (zum Beispiel von Personenstandsurkunden durch die Standesämter).

Voraussetzung:

 - Vorliegen von Original und Abschrift bzw. Ablichtung des Schriftstückes 
 - Bei Schriftstücken in fremder Sprache die Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers
 
 
Beglaubigung von Unterschriften
 
Unterschriften können vom Bürgerbüro beglaubigt werden, wenn das unterzeichnete Schriftstück benötigt wird zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist. Dies gilt nicht für Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen oder deren Beglaubigung anderen Behörden vorbehalten ist.

Voraussetzung:

- Persönliches Erscheinen des Unterzeichners unter Vorlage eines Ausweisdokumentes (Personalausweis, Reisepass)
 
Hierzu müssen Sie sich einen Termin über das Terminbuchungssystem oder per Telefon unter 02051/26-2320 buchen

4.2.1 ServiceBüro; Versicherungsstelle

  • 2,50 Euro je Unterschrift oder Handzeichen
  • 4,20 Euro je Seite bei Abschriften, Auszügen und Ablichtungen (Bei mehrfachen Beglaubigungen derselben Vorlage reduziert sich die Gebühr ab der 2. Beglaubigung auf 2,10 Euro)

Gebühren für Fotokopien und Ausdrucke bis zum Format DIN A4

  • 0,70 Euro pro Seite
  • ab der 11. Seite reduziert sich die Gebühr auf 0,40 Euro

 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen