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Hundesteuer

Kurzbeschreibung

Informationen zur Hundesteuer

Beschreibung

Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre(n) Hund(e) innerhalb von zwei Wochen nach der Anschaffung zur Hundesteuer anzumelden. Diese Frist gilt auch, wenn Sie Ihre(n) Hund(e) bei Ihrem Zuzug aus einer anderen Stadt mitbringen, bei der Abschaffung und wenn Sie Ihre(n) Hund(e) bei Ihrem Wegzug aus Velbert mitnehmen. Unter bestimmten Bedingungen haben Sie die Möglichkeit, sich zeitweilig von der Hundesteuer befreien zu lassen. Eine Steuerbefreiung setzt allgemein voraus, dass der Hund zuvor zur Hundesteuer angemeldet worden ist. Ferner ist eine Steuerbefreiung weder auf andere Halterinnen und Halter noch auf andere Hunde übertragbar.

 

Die Anmeldung zur Hundesteuer hat auch dann zu erfolgen, wenn der Hund von der Steuerpflicht befreit werden kann.

Die Hundesteuer beträgt für den Fall, dass

  • nur ein Hund gehalten wird: 119 Euro
  • zwei Hunde gehalten werden: je Hund 146 Euro
  • drei oder mehr Hunde gehalten werden: je Hund 174 Euro
  • gefährliche Hunde gehalten werden: je Hund 780 Euro

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen