Wohnungsvermittlung (Sozialwohnungen)

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Dienstleistungsinformationen

Wohnungsvermittlung (Sozialwohnungen)

Informationen zur Unterstützung bei der Beschaffung einer Sozialwohnung

Bei der Beschaffung einer Wohnung im Stadtgebiet von Velbert werden Sie gebührenfrei unterstützt. In der Regel stellen die Vermieterinnen und Vermieter nur öffentlich geförderte Wohnungen zur Verfügung. In diese Wohnungen dürfen grundsätzlich nur Wohnungssuchende einziehen, die im Besitz eines gültigen Wohnberechtigungsscheines sind.

Für die Vermittlung im sozialen Wohnungsbau ist die Vorlage eines gültigen Wohnberechtigungsscheines erforderlich. Sie erfolgt nach Dringlichkeitsstufen.

Im Bereich Downloads finden Sie eine Übersicht der größten örtlichen Wohnungsgesellschaften beziehungsweise -genossenschaften.


Voraussetzungen

  • Gültiger Wohnberechtigungsschein
  • Dringende Gründe, die für eine Vermittlung sprechen

Unterlagen

  • Antrag auf Vermittlung einer Wohnung (siehe Downloads)
  • Wohnberechtigungsschein
  • Sonstige Nachweise
    Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein,
    z. B. Schwerbehindertenausweis, Mutterpass, Attest vom Arzt, Kündigungsschreiben, Mietvertrag, Genehmigung Jobcenter/ARGE oder Grundsicherung

Fristen

Es muss immer ein gültiger Wohnberechtigungsschein vorhanden sein. Sofern kein neuer beantragt wird, ist davon auszugehen, dass zwischenzeitlich selber angemessener Wohnraum gefunden wurde. Der Haushalt wird dann automatisch aus der Liste der Wohnungssuchenden gestrichen. Eine schriftliche Mitteilung über die Streichung erfolgt nicht.
Die Mitwirkungsfrist bei Antragstellung beträgt sechs Wochen.


Kosten

Es fallen keine Gebühren an.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit beläuft sich auf maximal zwei Wochen.


Hinweise und Besonderheiten

Ein Rechtsanspruch auf die Beschaffung von Wohnraum besteht nicht.


Verwandte Dienstleistungen


Zuständige Einrichtung

Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen
Thomasstr. 1
42551 Velbert

Zuständige Kontaktpersonen

Wohnungsvermittlung (Sozialwohnungen)

Bei der Beschaffung einer Wohnung im Stadtgebiet von Velbert werden Sie gebührenfrei unterstützt. In der Regel stellen die Vermieterinnen und Vermieter nur öffentlich geförderte Wohnungen zur Verfügung. In diese Wohnungen dürfen grundsätzlich nur Wohnungssuchende einziehen, die im Besitz eines gültigen Wohnberechtigungsscheines sind.

Für die Vermittlung im sozialen Wohnungsbau ist die Vorlage eines gültigen Wohnberechtigungsscheines erforderlich. Sie erfolgt nach Dringlichkeitsstufen.

Im Bereich Downloads finden Sie eine Übersicht der größten örtlichen Wohnungsgesellschaften beziehungsweise -genossenschaften.

  • Antrag auf Vermittlung einer Wohnung (siehe Downloads)
  • Wohnberechtigungsschein
  • Sonstige Nachweise
    Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein,
    z. B. Schwerbehindertenausweis, Mutterpass, Attest vom Arzt, Kündigungsschreiben, Mietvertrag, Genehmigung Jobcenter/ARGE oder Grundsicherung

Es fallen keine Gebühren an.

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Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen
Thomasstr. 1 42551 Velbert

Frau

Brächter

Wohnungsvermittlung geförderter Wohnungen und im Rahmen der Wohnungsaufsicht

043

02051 26-2448
t.braechter@velbert.de