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Wohnungsvermittlung (Sozialwohnungen)
Kurzbeschreibung
Informationen zur Unterstützung bei der Beschaffung einer Sozialwohnung
Beschreibung
Bei der Beschaffung einer Wohnung im Stadtgebiet von Velbert werden Sie gebührenfrei unterstützt. In der Regel stellen die Vermieterinnen und Vermieter nur öffentlich geförderte Wohnungen zur Verfügung. In diese Wohnungen dürfen grundsätzlich nur Wohnungssuchende einziehen, die im Besitz eines gültigen Wohnberechtigungsscheines sind.
Für die Vermittlung im sozialen Wohnungsbau ist die Vorlage eines gültigen Wohnberechtigungsscheines erforderlich. Sie erfolgt nach Dringlichkeitsstufen.
Im Bereich Downloads finden Sie eine Übersicht der größten örtlichen Wohnungsgesellschaften beziehungsweise -genossenschaften.
- Antrag auf Vermittlung einer Wohnung (siehe Downloads)
- Wohnberechtigungsschein
- Sonstige Nachweise
Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein,
z. B. Schwerbehindertenausweis, Mutterpass, Attest vom Arzt, Kündigungsschreiben, Mietvertrag, Genehmigung Jobcenter/ARGE oder Grundsicherung
Es muss immer ein gültiger Wohnberechtigungsschein vorhanden sein. Sofern kein neuer beantragt wird, ist davon auszugehen, dass zwischenzeitlich selber angemessener Wohnraum gefunden wurde. Der Haushalt wird dann automatisch aus der Liste der Wohnungssuchenden gestrichen. Eine schriftliche Mitteilung über die Streichung erfolgt nicht.
Die Mitwirkungsfrist bei Antragstellung beträgt sechs Wochen.
Die Bearbeitungszeit beläuft sich auf maximal zwei Wochen.
Ein Rechtsanspruch auf die Beschaffung von Wohnraum besteht nicht.
- Gültiger Wohnberechtigungsschein
- Dringende Gründe, die für eine Vermittlung sprechen
Es fallen keine Gebühren an.
Zuständige Einrichtungen
- Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen
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- Thomasstr. 1
- 42551 Velbert
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Brächter
Wohnungsvermittlung geförderter Wohnungen und im Rahmen der Wohnungsaufsicht- Telefon:
- 02051 26-2448
- E-Mail:
- wohnen@velbert.de