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Bauaktenarchiv - Einsichtnahme

Kurzbeschreibung

Informationen zur Einsichtnahme in bestehende Bauakten

Beschreibung

Sie möchten die Bauakte eines bestehenden Gebäudes im Bauaktenarchiv einsehen?

Jeder Grundstückseigentümer oder jede Grundstückseigentümerin oder die von Ihnen bevollmächtigte Person ist zur Einsichtnahme in das Bauaktenarchiv (Hausakten) berechtigt. Über die Online-Terminbuchung können Sie sich einen Termin zur Einsichtnahme in die Bauakten buchen.

Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin zusätzlich den ausgefüllten Antrag (siehe Downloads) sowie folgende Nachweise mit: 

  • Als Eigentümerin oder Eigentümer: Eigentümernachweis und Personalausweis
  • Als bevollmächtigte Person: Vollmacht des Eigentümers beziehungsweise der Eigentümerin und Personalausweis
  • Als Hausverwalter oder Hausverwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft: Verwaltervertrag und Personalausweis

Eine sofortige Anfertigung von Vervielfältigungen kann nicht gewährleistet werden. Die Hausakten können nicht ausgeliehen beziehungsweise mitgenommen werden. 

Für die Bereitstellung der Akten sowie für die Anfertigung von Kopien, Lichtpausen und Scans werden Gebühren nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Velbert erhoben. Die Gebühren sind auch im Antrag unter Downloads angegeben. 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen