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Namensführung von Eheleuten oder bei Lebenspartnerschaften

Kurzbeschreibung

Informationen zur Namensführung von Ehepaaren oder bei Lebenspartnerschaften

Beschreibung

  1. Die Ehepaare oder Personen in einer Lebenspartnerschaft können nach Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft einen Ehenamen oder Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen,
  2. eine in einer Ehe oder einer Lebenspartnerschaft lebende Person, deren Name nicht Ehename geworden ist, kann seinen/ihren Geburtsnamen oder einen früheren Familiennamen dem Ehenamen oder Lebenspartnerschaftsnamen voranstellen oder anfügen oder eine solche Erklärung widerrufen,
  3. eine in einer Ehe oder einer Lebenspartnerschaft lebende Person kann nach Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod seinen/ihren Geburtsnamen oder einen früheren Familiennamen wieder annehmen.

 

Die Bearbeitung ist nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache möglich.

Gebühr: 30 Euro

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen

  • Frau Schütz
    Teamleitung, Standesbeamtin, Anmeldung Eheschließung, Nachträgliche Namenserklärungen Ehe, Ehefähigkeitszeugnisse für Deutsche und Angleichungserklärungen für A-G, Eheschließung mit ausländ. Beteiligung, Nachbeurkundung ausländ. Eheschließungen

    Telefon:
    02051 26-2509
    E-Mail:
    bettina.schuetz@velbert.de

  • Frau Jendrysek
    stellv. Teamleitung Standesbeamtin, Anmeldung Eheschließung, Nachträgliche Namenserklärungen Ehe, Ehefähigkeitszeugnisse für Deutsche und Angleichungserklärungen für H-P

    Telefon:
    02051 26-2314
    E-Mail:
    a.jendrysek@velbert.de

  • Frau von Polheim
    Standesbeamtin, Anmeldung Eheschließung, Nachträgliche Namenserklärungen Ehe, Ehefähigkeitszeugnisse für Deutsche und Angleichungserklärungen für Q-Z, Eheurkunden, Abschriften aus dem Eheregister

    Telefon:
    02051 26-2505
    E-Mail:
    anke.vonpolheim@velbert.de