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Namensführung von Eheleuten
Kurzbeschreibung
Informationen zur Namensführung von Ehepaaren, die ab dem 01. Mai 2025 heiraten
Beschreibung
Ehepaare können bei Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt einen Ehenamen bestimmen. Nähere Informationen zur möglichen Namensführung entnehmen Sie bitte dem nebenstehenden "Schaubild Namensführung Ehegatten".
Eine in einer Ehe lebende Person kann nach Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod seinen/ihren Geburtsnamen oder vor der Ehe geführten Familiennamen wieder annehmen.
Für Ehepaare, die bereits vor dem 1. Mai 2025 geheiratet haben, gelten besondere Bestimmungen. Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an Ihre*n Ansprechpartner*in im Standesamt.
Die Bearbeitung ist nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache möglich.
Gebühr: 30 Euro
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Zuständige Einrichtungen
- Standesamt
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- Thomasstr. 1
- 42551 Velbert
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- E-Mail:
standesamt@velbert.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Schütz
Teamleitung, Standesbeamtin, Anmeldung Eheschließung, Nachträgliche Namenserklärungen Ehe, Ehefähigkeitszeugnisse für Deutsche und Angleichungserklärungen für A-G, Eheschließung mit ausländ. Beteiligung, Nachbeurkundung ausländ. Eheschließungen- Telefon:
- 02051 26-2509
- E-Mail:
- bettina.schuetz@velbert.de
-
Frau Jendrysek
stellv. Teamleitung Standesbeamtin, Anmeldung Eheschließung, Nachträgliche Namenserklärungen Ehe, Ehefähigkeitszeugnisse für Deutsche und Angleichungserklärungen für H-P- Telefon:
- 02051 26-2314
- E-Mail:
- a.jendrysek@velbert.de
-
Frau von Polheim
Standesbeamtin, Anmeldung Eheschließung, Nachträgliche Namenserklärungen Ehe, Ehefähigkeitszeugnisse für Deutsche und Angleichungserklärungen für Q-Z, Eheurkunden, Abschriften aus dem Eheregister- Telefon:
- 02051 26-2505
- E-Mail:
- anke.vonpolheim@velbert.de