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Namensführung von Eheleuten oder bei Lebenspartnerschaften

Kurzbeschreibung

Informationen zur Namensführung von Ehepaaren oder bei Lebenspartnerschaften

Beschreibung

  1. Die Ehepaare oder Personen in einer Lebenspartnerschaft können nach Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft einen Ehenamen oder Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen,
  2. eine in einer Ehe oder einer Lebenspartnerschaft lebende Person, deren Name nicht Ehename geworden ist, kann seinen/ihren Geburtsnamen oder einen früheren Familiennamen dem Ehenamen oder Lebenspartnerschaftsnamen voranstellen oder anfügen oder eine solche Erklärung widerrufen,
  3. eine in einer Ehe oder einer Lebenspartnerschaft lebende Person kann nach Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod seinen/ihren Geburtsnamen oder einen früheren Familiennamen wieder annehmen.

 

Die Bearbeitung ist nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache möglich.

Gebühr: 30 Euro

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen