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Anmeldung von Veranstaltungen

Kurzbeschreibung

Informationen zur Anmeldung von Veranstaltungen

Beschreibung

Die vielen Veranstaltungen in Velbert tragen zu einem positiven, abwechslungsreichen und aktiven Leben und Erleben der Velberter Bürgerinnen und Bürgern sowie bei Gästen unserer Stadt bei. Sehr oft werden sie von engagierten ehrenamtlichen Personen vorbereitet und durchgeführt. Das Gelingen einer Veranstaltung ist mit einiger Arbeit verbunden. Bereits im Vorfeld muss an Vieles gedacht werden, damit die Durchführung eines schönen Festes gelingen kann.
Um Ihnen bei der Vorbereitung eine bestmögliche Unterstützung zu bieten, finden Sie bei der Stadt Velbert kompetente Kontaktpersonen, die Sie sicher durch die Planungsphase Ihrer Veranstaltung führen werden.

Allgemeine Informationen

Bei allen Überlegungen und Planungen hat die Sicherheit der Besucher und Besucherinnen oberste Priorität. Im Vorfeld einer größeren Veranstaltung ist unter anderem die Abstimmung mit anderen Sicherheitsbehörden (beispielsweise Polizei oder Feuerwehr) sowie die Vorlage eines Sicherheitskonzepts durch den Veranstalter notwendig.

Der neu entwickelte Anmeldebogen für Veranstaltungen ersetzt einen Teil der bisherigen Antragsformulare, beinhaltet aber trotzdem alle notwendigen sicherheits- und ordnungsrelevanten Aspekte einer Veranstaltung.
Die Anmeldung beinhaltet gleichzeitig Anträge für alle gegebenenfalls erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse (beispielsweise Gestattung zum Ausschank von Alkohol gemäß § 12 Gaststättengesetz; Ausnahmegenehmigung gemäß § 10 Landes-Immissionsschutzgesetz NRW; Sondernutzung gemäß Straßenverkehrsordnung / Straßen und Wegegesetz NRW).

Antragstellung

Das Antragsformular für die Anmeldung einer Veranstaltung können Sie als pdf-Formular unter Downloads herunterladen.

Eine Veranstaltungserlaubnis nach § 69 GewO (inkl. Wochen- und Spezialmärkte) kann über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW beantragt werden.

Diese sicherheitsrelevanten Überlegungen und Abstimmungen erfordern in der Regel eine längere Vorlaufzeit, deshalb ist es erforderlich, dass die entsprechende Anmeldung für eine Veranstaltung rechtzeitig vor der Veranstaltung beim Veranstaltungslotsen eingereicht wird.
Für eine große Veranstaltung, wie beispielsweise einem Weinfest, muss die Anmeldung zwölf Wochen und bei kleineren Veranstaltungen mindestens acht Wochen vor Beginn dem Ordnungsamt vorgelegt werden. Unabhängig von den zu erwartenden Besucherzahlen kann es je nach Inhalt, Art und Umfang einer Veranstaltung notwendig sein, dass ein Sicherheitskonzept eingereicht werden muss.

Bei manchen Veranstaltungen kann es erforderlich sein, weitere zuständige Ämter in die Planung mit einzubeziehen. Spätestens jetzt kontaktieren Sie Ihren Veranstaltungslotsen, der Sie an die richtigen Adressen vermittelt und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht.

Beispiele:

  • Sie möchten öffentliche Flächen nutzen
  • Sie wollen ein Festzelt, eine Bühne, Sitz- und Stehtribünen oder ein Karussell in Ihre Veranstaltung einbeziehen
  • Sie planen ein Volksfest, eine Messe oder eine Ausstellung
  • Sie möchten eine Tombola oder eine Lotterie veranstalten
  • Sie planen ein Feuerwerk
  • Sie wollen alkoholische Getränke ausschenken
  • Sie wollen Musik- und Beschallungsanlagen im Freien benutzen
  • Sie planen eine Veranstaltung in einem Firmengebäude, Foyer oder einer Werkshalle
  • Sie planen eine Veranstaltung nach 22 Uhr

Ist dies der Fall, kann es sein, dass das Ordnungsamt, die Bauaufsicht, die Technischen Betriebe Velbert AöR, der Kultur- und Veranstaltungsbetrieb Velbert oder die Straßenverkehrsbehörde mit in die Planung einbezogen werden muss. Beschreiben Sie deshalb die Art und den Ort Ihrer Veranstaltung möglichst genau gegebenenfalls mit einem Beiblatt oder einem Plan.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen