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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Kurzbeschreibung
Informationen zur steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung
Onlinedienstleistung
Beschreibung
Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung dient als Nachweis gegenüber Behörden. Sie ist eine befristete Erklärung für Gewerbetreibende mit bestimmten Tätigkeiten, dass für die antragstellende Person keine Verbindlichkeiten, wie beispielsweise offene Gewerbesteuer oder Grundabgaben bei der Stadt Velbert bestehen.
Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ist unter anderem erforderlich für
- Erteilung einer Gaststättenkonzession
- Taxi/Mietwagengewerbe
- Spielhallen/Reisegewerbekarten
- Maklerinnen und Makler/Bauträgerinnen und Bauträger
- Versicherungsvermittelnde
Für die Antragstellung reichen der Name und Vorname der antragstellenden Person bzw. der Firmenname sowie deren Adresse aus. Den Antrag können Sie wie folgt stellen:
- Über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (siehe Onlinedienstleistungen)
- per E-Mail an dagmar.francke@velbert.de
Nach Zahlungseingang erfolgt die Bearbeitung innerhalb einer Woche.
Die Kosten für die Austellung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung betragen 24,00 Euro je Antrag. Bei Beantragung per E-Mail ist der Betrag auf das Konto der Stadtkasse Velbert unter Angabe des Kassenzeichens 000.0010.1 zu überweisen. Bei Antragstellung über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW erfolgt die Bezahlung über das Portal.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Vollstreckung
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- Thomasstr. 1
- 42551 Velbert
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Weber
Teamleitung Mahn- und Vollstreckungswesen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen- Telefon:
- 02051 26-2534
- E-Mail:
- inna.weber@velbert.de