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Gaststättengestattung
Kurzbeschreibung
Informationen zur Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes
Onlinedienstleistung
Beschreibung
Nach § 12 Gaststättengesetz kann aus besonderem Anlass der Betrieb eines erlaubnispflichtigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend und auf Widerruf gestattet werden (Schankerlaubnis). Den besonderen Anlass stellen beispielsweise Volksfeste, Veranstaltungen von Vereinen und Gesellschaften oder Weihnachtsmärkte dar. Eine Gestattung ist jedoch nur dann erforderlich, wenn alkoholische Getränke ausgeschenkt werden.
Wer gewerblich, das heißt gegen Entgelt mit Gewinnaufschlag oder aber unentgeltlich in Verbindung mit einem anderen Gewerbe alkoholische Getränke anlässlich von Straßenfesten, Umzügen, Märkten, Sportveranstaltungen und ähnlichen Aktionen an Dritte abgibt, benötigt eine vorübergehende Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz (Gestattung). Als gewerblicher Gewinn zählen dabei auch solche Überschüsse, die mildtätigen oder gemeinnützigen Zwecken zugeführt werden.
Über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:
- Gaststättengewerbe dauerhafte oder vorläufige Erlaubnis
- Gaststättengewerbe Gestattung
- Stellvertretungserlaubnis nach Gaststättengesetz dauerhafte oder befristete Erteilung
- Stellvertretungserlaubnis nach Gaststättengesetz Anzeige der Beendigung der Stellvertretertätigkeit
- Anzeige der Weiterführung eines Gaststättengewerbes nach dem Tode des/der Erlaubnisinhaber/in
Die Anträge können online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW bei der Stadt Velbert gestellt werden.
Für eine große Veranstaltung, wie beispielsweise ein Weinfest, muss die Anmeldung zwölf Wochen und bei kleineren Veranstaltungen mindestens acht Wochen vor Beginn dem Ordnungsamt vorgelegt werden.
Für die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen ist zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Diese können Sie bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen. Veranstaltungen nach 22 Uhr erfordern im Einzelfall zusätzliche Erlaubnisse. Ausnahmegenehmigungen zur Einschränkung der Nachtruhe werden in der Regel aber nur für bestimmte Feste erteilt. Aus Gründen des Umweltschutzes sollte auf die Verwendung von Einweggeschirr und -besteck verzichtet werden. Als veranstaltende Person müssen Sie die maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen (beispielsweise Jugendschutz, Jugendarbeitsschutz, Infektionsschutz, Brandschutz, lebensmittel- und hygienerechtliche Vorschriften, Preisaushang) bei der Durchführung der Veranstaltung beachten.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Ordnung und Gewerbe
-
- Thomasstr. 1
- 42551 Velbert
-
- E-Mail:
ordnungundgewerbe@velbert.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Fabig
Teamleitung Kommunaler Ordnungsdienst und Teamleitung Ordnung und Gewerbe; Gewerbeangelegenheiten - Veranstaltungen- Telefon:
- 02051 26-2513
- E-Mail:
- ordnungundgewerbe@velbert.de