BIS: Suche und Detail

Kita-Portal Velbert

Kurzbeschreibung

Informationen zur Suche nach einer Kindertagesbetreuung

Onlinedienstleistung

Beschreibung

In Velbert gibt es 50 Kindertagesstätten (Kitas) mit rund 3.160 Plätzen, davon sind 654 Plätze für Kinder unter drei Jahren. Weitere 200 Plätze für Kinder unter drei Jahren stehen in der Kindertagespflege zur Verfügung, sowohl bei Kindertagespflegepersonen als auch in Großtagespflegestellen. Die Betreuungsplätze in Kitas werden von unterschiedlichen Trägern angeboten. Die Stadt Velbert betreibt insgesamt fünf Kitas in Velbert-Mitte und -Neviges. Die Vermittlung eines Platzes in der Kindertagespflege an die jeweilige Tagespflegeperson übernimmt im Auftrag der Stadt Velbert die Fachberatungsstelle des SKFM Velbert/Heiligenhaus. Alle Betreuungsmöglichkeiten in einer Kita und die Fachberatungsstelle Kindertagespflege finden Sie auf einen Blick im Kita-Portal Velbert. Bitte melden Sie sich hier für einen Betreuungsplatz an.

Um Ihr Kind über das Kita-Portal für einen Betreuungsplatz vorzumerken, ist das Anlegen eines Benutzerkontos im Kita-Portal erforderlich. Sollten Sie keine Möglichkeit haben, dieses digitale Angebot zu nutzen, vereinbaren Sie bitte einen persönlichen Termin in Ihren Wunscheinrichtungen, um sich direkt vor Ort anzumelden.

Eine Vormerkung über das Kita-Portal Velbert ist ab Geburt des Kindes möglich. Selbstverständlich können Sie schon vor der Geburt persönlich Kontakt zu einer Kita und/oder zur Fachberatungsstelle Kindertagespflege aufnehmen.

Das Kindergartenjahr beginnt am 01. August eines Jahres. Die Platzvergabe erfolgt durch die Träger/Kita-Leitungen. Unter der Voraussetzung, dass die Kita/Fachberatungsstelle Kindertagespflege Ihnen nach einem persönlichen Gespräch vor Ort einen Betreuungsplatz in Aussicht stellen kann, erhalten Sie frühestens ab dem 01. Dezember des Vorjahres eine Zusage mit der Einladung zum Vertragsabschluss. Sofern Sie eine Betreuung mit Starttermin im laufenden Kindergartenjahr benötigen und in einer der von Ihnen vorgemerkten Einrichtungen ein freier Platz verfügbar ist, kann dieser sofort vergeben werden.

Bitte setzen Sie sich nach Erhalt einer Zusage zeitnah zwecks Vertragsabschluss mit der Kita/Fachberatungsstelle Kindertagespflege in Verbindung. Bei fehlender Rückmeldung wird der Betreuungsplatz nach 14 Tagen anderweitig vergeben und ihr Kind wird von der Warteliste der jeweiligen Einrichtung gelöscht.

Sie können Ihr Kind zum gleichen Starttermin parallel für einen Platz in der Kindertagespflege und in einer Kindertageseinrichtung vormerken. Mit Annahme eines Platzes bei einer Kindertagespflegeperson (Tagesmutter/Tagesvater) zu einem bestimmten Starttermin werden die Vormerkungen Ihres Kindes in den Kitas abgesagt, wenn es dort für den gleichen Starttermin angemeldet ist. Sie müssen Ihr Kind dann für eine anschließende Betreuung in der Kita zum gewünschten späteren Starttermin erneut vormerken.

Die Betreuungsplatzvergabe zum neuen Kindergartenjahr (Starttermin = 01. August eines Jahres) erfolgt frühestens ab dem 01. Dezember des Vorjahres. Plätze mit einem benötigten Starttermin im bereits laufenden Kindergartenjahr können bei Verfügbarkeit sofort vergeben werden.

Grundsätzlich handelt es sich bei der Online-Vormerkung im Kita-Portal Velbert um eine unverbindliche Betreuungsanfrage, die der Ermittlung des voraussichtlichen Platzbedarfs dient und eine schnelle Vergabe aller vorhandenen Plätze ermöglicht. Es besteht kein Anspruch auf den vorgemerkten Platz gegenüber dem Träger oder der Kindertageseinrichtung. Die Platzvergabe erfolgt durch die jeweiligen Träger/Kita-Leitungen und nicht zentral über die Stadt Velbert.

Bitte beachten Sie, dass alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht werden müssen. Bei unrichtigen oder unzutreffenden Angaben kann eine erteilte Platzzusage aufgehoben werden.

  • Für die Nutzung des Kita-Portals fallen keine Kosten an.
  • Für die Betreuung in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden von der Stadt Velbert aktuell keine Elternbeiträge erhoben, unabhängig davon, ob Ihr Kind unter oder über drei Jahre alt ist. Es ist lediglich eine Verpflegungspauschale zu entrichten.

Lesen Sie bitte dazu auch die Informationen zur möglichen Erstattung der Verpflegungskosten über das Bildungs- und Teilhabepaket.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen