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Namenserklärung für Kinder

Kurzbeschreibung

Informationen zur Namenserklärung für Kinder

Beschreibung

Folgende Namenserklärungen nach deutschem Recht für Kinder sind möglich:

  • Namenserteilung durch den allein sorgeberechtigten Elternteil
  • Neubestimmung des Geburtsnamens nach Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge
  • Erteilung eines Ehenamens (Einbenennung)

 

Die jeweiligen Voraussetzungen für die Namenserklärung sowie die beizubringenden Unterlagen erfragen Sie bitte telefonisch bei der zuständigen Standesbeamtin.

Gebühr: 30 Euro

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen

  • Frau Rose
    Standesbeamtin, Beurkundung von Neugeborenen, Nachträgliche Namenserklärungen für Kinder und Erklärungen Selbstbestimmungsgesetz für A-H, Beurkundung von Sterbefällen für I-P, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden

    Telefon:
    02051 26-2504
    E-Mail:
    petra.rose@velbert.de

  • Frau Dudat
    Standesbeamtin, Beurkundung von Neugeborenen, Nachträgliche Namenserklärungen für Kinder und Erklärungen Selbstbestimmungsgesetz für I-P, Beurkundung von Sterbefällen für Q-Z, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden

    Telefon:
    02051 26-2307
    E-Mail:
    gaby.dudat@velbert.de

  • Frau Jansen
    Standesbeamtin, Beurkundung von Neugeborenen, Nachträgliche Namenserklärungen für Kinder und Erklärungen Selbstbestimmungsgesetz für Q-Z, Beurkundung von Sterbefällen für A-H, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden

    Telefon:
    02051 26-2395
    E-Mail:
    sarah.jansen@velbert.de