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Nachträgliche Namenserklärung für Kinder und volljährige Personen

Kurzbeschreibung

Informationen zur nachträglichen Namenserklärung

Beschreibung

Folgende Namenserklärungen nach deutschem Recht für Kinder sind möglich:

  • Namenserteilung durch den allein sorgeberechtigten Elternteil
  • Neubestimmung des Geburtsnamens nach Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge
  • Erteilung eines Ehenamens (Einbenennung)

 

Am 01.05.2025 ist das neue Namensrecht in Kraft getreten. Im Rahmen der Übergangsregelung haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Ihre bestehende Namensführung oder die Ihres Kindes zu ändern.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz.​​​​

 

Wenn Sie sich informiert haben und Ihren Namen entsprechend den Möglichkeiten der Reform ändern möchten schreiben Sie eine E-Mail mit Ihrem Anliegen und Angaben zum Geburtstag und –ort, Ihrer Adresse und Telefonnummer an standesamt@velbert.de .

 

Die zuständige Standesbeamtin nimmt dann Kontakt mit Ihnen auf und berät Sie ggfls. weiter.

Gebühr: 30 Euro

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen

  • Frau Rose
    Standesbeamtin, Beurkundung von Neugeborenen, Nachträgliche Namenserklärungen für Kinder und Erklärungen Selbstbestimmungsgesetz für A-H, Beurkundung von Sterbefällen für I-P, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden

    Telefon:
    02051 26-2504
    E-Mail:
    petra.rose@velbert.de

  • Frau Dudat
    Standesbeamtin, Beurkundung von Neugeborenen, Nachträgliche Namenserklärungen für Kinder und Erklärungen Selbstbestimmungsgesetz für I-P, Beurkundung von Sterbefällen für Q-Z, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden

    Telefon:
    02051 26-2307
    E-Mail:
    gaby.dudat@velbert.de

  • Frau Jansen
    Standesbeamtin, Beurkundung von Neugeborenen, Nachträgliche Namenserklärungen für Kinder und Erklärungen Selbstbestimmungsgesetz für Q-Z, Beurkundung von Sterbefällen für A-H, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden

    Telefon:
    02051 26-2395
    E-Mail:
    sarah.jansen@velbert.de