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Namenserklärung für Kinder

Kurzbeschreibung

Informationen zur Namenserklärung für Kinder

Beschreibung

Folgende Namenserklärungen nach deutschem Recht für Kinder sind möglich:

  • Namenserteilung durch den allein sorgeberechtigten Elternteil
  • Neubestimmung des Geburtsnamens nach Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge
  • Erteilung eines Ehenamens (Einbenennung)

 

Die jeweiligen Voraussetzungen für die Namenserklärung sowie die beizubringenden Unterlagen erfragen Sie bitte telefonisch bei der zuständigen Standesbeamtin.

Gebühr: 30 Euro

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen