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Namenserklärung für Kinder
Kurzbeschreibung
Informationen zur Namenserklärung für Kinder
Beschreibung
Folgende Namenserklärungen nach deutschem Recht für Kinder sind möglich:
- Namenserteilung durch den allein sorgeberechtigten Elternteil
- Neubestimmung des Geburtsnamens nach Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge
- Erteilung eines Ehenamens (Einbenennung)
Die jeweiligen Voraussetzungen für die Namenserklärung sowie die beizubringenden Unterlagen erfragen Sie bitte telefonisch bei der zuständigen Standesbeamtin.
Gebühr: 30 Euro
Zuständige Einrichtungen
- Standesamt
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- Thomasstr. 1
- 42551 Velbert
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- E-Mail:
standesamt@velbert.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Dudat
Standesbeamtin, Beurkundung von Neugeborenen I-P, Beurkundung von Sterbefällen Q-Z, Nachträgl. Namenserklärungen Kinder, Geburts- u. Sterbeurkunden- Telefon:
- 02051 26-2307
- E-Mail:
- gaby.dudat@velbert.de