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Haltverbot und Ausnahmegenehmigung zum Parken für Umzüge, Anlieferungen etc.

Kurzbeschreibung

Informationen zum Antrag auf Erteilung einer Haltverbotsstrecke

Onlinedienstleistung

Beschreibung

Es besteht die Möglichkeit, sich eine Haltverbotsstrecke für ein Fahrzeug von der Straßenverkehrsbehörde anordnen zu lassen. 

Der Antragsteller oder die Antragstellerin bekommt das Recht eingeräumt, an einer gewünschten Stelle eine Haltverbotsbeschilderung aufzustellen. Aus rechtlichen Gründen muss diese Beschilderung 96 Stunden vorher aufgebaut werden. Daher ist es erforderlich, dass der Antrag auf Erteilung einer Haltverbotsstrecke etwa zwei Wochen vorher bei der Straßenverkehrsbehörde eingeht.

Wenn generell das Parken an der gewünschten Stelle durch Verkehrszeichen oder Markierungen untersagt ist, ist ein Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung erforderlich (siehe Downloads). Den Antrag können Sie online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per E-Mail oder auf dem Postweg an die "Stadt Velbert, Straßenverkehrsbehörde, Am Lindenkamp 33, 42549 Velbert" senden.

Zwingend ist im unteren Abschnitt des Antrages anzugeben, welche Beschilderung an der betreffenden Örtlichkeit vorhanden ist.

Wenn zum Beispiel der Einsatz eines Lastenaufzuges geplant ist, ist zusätzlich ein Sondernutzungsantrag zu stellen. Da Lastenaufzüge Hindernisse im Verkehrsraum darstellen, sind diese gesondert abzusichern (beispielsweise Leitkegel auf der Fahrbahn oder Warnposten auf dem Gehweg). Hierzu sind entsprechende Angaben im Sondernutzungsantrag zu machen.

Die Schilderaufstellung muss vom Antragsteller oder der Antragstellerin selbst organisiert werden.

Hierfür besteht die Möglichkeit, sich an einen gewerblichen Verkehrssicherer zu wenden (Branchenbuch oder Internet). Diesen finden Sie beispielsweise unter folgenden Stichworten „Haltverbot mieten/buchen Velbert“, „Umzugsschilder Velbert“, „Verkehrssicherung Velbert/Essen“. 

Sofern die Beschilderung auf privatem Wege organisiert werden kann, darf diese auch genutzt werden, wenn sie den rechtlichen Vorgaben und Standards entspricht.

  • Tagesgenehmigung Haltverbot / oder Ausnahmegenehmigung 20 €
  • bis drei Tage Haltverbot / oder Ausnahmegenehmigung 40 €

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen